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Mitbewohnerin beim Duschen gefilmt - 26-Jähriger verurteilt

Mehrere Frauen sollen beim Duschen in einer Wiesbadener WG heimlich gefilmt worden sein - von einem Mitbewohner. Nun fiel das Urteil gegen einen 26-Jährigen.

Von dpa

06.02.2026

Der Angeklagte (l) sprach vor Gericht unter anderem von Kontrollzwang. Andrea Löbbecke/dpa

Der Angeklagte (l) sprach vor Gericht unter anderem von Kontrollzwang. Andrea Löbbecke/dpa

© Andrea Löbbecke/dpa

Er soll seine Mitbewohnerinnen beim Duschen in einer Wiesbadener WG heimlich gefilmt haben - mit einer als Radiowecker getarnten Kamera. Das Amtsgericht Wiesbaden verurteilte einen 26-Jährigen wegen dieser Vorwürfe zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 65 Euro. Die Richterin hielt es dem Angeklagten zugute, dass er die Taten gestanden hatte. Zudem habe er ernsthafte Reue gezeigt. 

Das Ganze täte ihm zutiefst leid, sagte der 26-Jährige. Durch eine Psychotherapie sei ihm inzwischen bewusst geworden, wie rücksichtslos das gewesen sei. Es sei ihm weniger um den sexuellen Aspekt gegangen, sondern mehr um Kontrollzwang im Zusammenhang mit Frauen, sagte er. „Etwas zu haben, was man sonst nicht bekommt.“ Der Angeklagte erschien mit Sonnenbrille und Maske im Gerichtssaal, die Mütze tief ins Gesicht gezogen. Wenn Betroffene als Zeugin aussagten, wandte er den Blick ab. 

Mehrere Opfer treten als Nebenklägerinnen auf 

Er wurde wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und der Persönlichkeitsrechte verurteilt. Der Angeklagte war der Hauptmieter der Wiesbadener WG. Mehrere Betroffene traten vor Gericht als Nebenklägerinnen auf. 

Eine 23-Jährige sagte als Zeugin, der Angeklagte sei ihr von Anfang an unangenehm aufgefallen - wegen zahlreicher sexualisierter Bemerkungen gegenüber Frauen. Das Geschehene empfinde sie als „maximal ekelhaft“, ergänzte sie. Bis heute habe sie große Vertrauensprobleme. Sie habe die Selbstbestimmung über den eigenen Körper unfreiwillig verloren, sagte die Studentin. Eine von der Verteidigung des Angeklagten angebotene Entschuldigung des 26-Jährigen lehnte sie ab. 

Vergleich zum Schmerzensgeld

Beim Schmerzensgeld einigten sich die Nebenklage und der Verteidiger auf einen Vergleich. Die fünf von der Nebenklageanwältin vertretenen Opfer erhalten jeweils zwischen 2.000 und 2.500 Euro.

Der Verteidiger hatte zunächst beantragt, die Öffentlichkeit von der Befragung seines Mandanten auszuschließen, da sehr persönliche Dinge zur Sprache kämen. Dies lehnte die Richterin ab. Das Interesse der Öffentlichkeit an den tatbezogenen Umständen sei höher zu bewerten, sagte sie.

Im Prozess treten mehrere Opfer als Nebenklägerinnen auf. (Symbolbild)David-Wolfgang Ebener/dpa

Im Prozess treten mehrere Opfer als Nebenklägerinnen auf. (Symbolbild)David-Wolfgang Ebener/dpa

© David-Wolfgang Ebener/dpa

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