Mitbewohner erstochen - Täter kommt in Psychiatrie
Mit blutverschmierter Kleidung und barfuß wurde der 40-Jährige festgenommen. Warum das Gericht ihn trotzdem nicht schuldig spricht – und was der Gutachter über seine Gefährlichkeit sagt.
Das Landgericht Hanau spricht den Angeklagten vom Vorwurf des Totschlags frei. Der Mann wird nun in der Psychiatrie untergebracht. (Archivbild)Michael Bauer/dpa
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Weil er einen Mitbewohner in Hanau im Wahn getötet hat, wird ein 40-jähriger Mann auf unbestimmte Zeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Vom Vorwurf des Totschlags sprach ihn das Landgericht Hanau frei.
Während der Beweisaufnahme waren in dem Prozess starke Zweifel an der Schuldfähigkeit des Angeklagten aufgekommen. Der 40-Jährige war mit einer OP-Maske auf der Anklagebank erschienen und hatte sich beharrlich geweigert, sein komplettes Gesicht zu zeigen.
Die Schwurgerichtskammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seinen ebenfalls zuvor wohnungslosen Kumpel zunächst wegen einer Nichtigkeit in Streit geraten war. Dabei habe er aus der Küche ein Messer geholt und 24-mal auf seinen Kontrahenten eingestochen. Dann habe er den 37-Jährigen im Zimmer eingesperrt, um „den Todeskampf seines Opfers mitanhören zu können“.
Festnahme in blutverschmierter Kleidung
Das Opfer, das an Kopf, Rücken und Oberkörper mehrere Stich- und Schnittverletzungen hatte, versuchte dann, über ein Fenster aus dem ersten Obergeschoss zu fliehen. Dabei stürzte er in den Biergarten eines Veranstaltungslokals und erlag seinen Verletzungen. Der Angeklagte wurde kurz nach der Tat an einem Park barfuß und mit blutverschmierter Kleidung von der Polizei festgenommen.
Gutachter hält Täter für gemeingefährlich
Bereits wenige Stunden vor der Tat habe sich der Angeklagte ohne Grund merkwürdig und aggressiv verhalten, hatten ein Nachbar sowie der Leiter eines Supermarkts ausgesagt. Ein forensisch-psychiatrischer Gutachter hat dem Mann eine schwere paranoide Schizophrenie sowie Drogen- und Alkoholsucht attestiert. Der 40-Jährige habe in einem Wahn gehandelt und sein schuldunfähig.
Zudem attestierte ihm der Gutachter, dass er für die Allgemeinheit gefährlich sei und von ihm solche Verbrechen auch in Zukunft zu erwarten seien. Dabei könne er wahllos Menschen angreifen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.