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Missbrauch im Hafturlaub? - Ministerin sieht „Versäumnis“

Ein verurteilter Sexualstraftäter soll während eines Hafturlaubs erneut Jungen missbraucht haben. Doch Haftlockerungen gelten als wichtig vor einer Entlassung. Was nun?

Von dpa

19.08.2026

Ein 23 Jahre alter Sexualstraftäter soll in seinem Hafturlaub Kinder missbraucht haben - jetzt will die niedersächsische Landesregierung Lücken im Umgang mit solchen Fällen schließen. (Symbolbild)Julian Stratenschulte/dpa

Ein 23 Jahre alter Sexualstraftäter soll in seinem Hafturlaub Kinder missbraucht haben - jetzt will die niedersächsische Landesregierung Lücken im Umgang mit solchen Fällen schließen. (Symbolbild)Julian Stratenschulte/dpa

© Julian Stratenschulte/dpa

Ein Sexualstraftäter aus Niedersachsen soll in seinem Hafturlaub rückfällig geworden sein und mehrere Kinder missbraucht haben - jetzt will die Landesregierung Lücken im Umgang mit solchen Fällen schließen. Vor den Haftlockerungen in der Jugendanstalt in Hameln sei eine psychologische Stellungnahme zu dem 23-Jährigen eingeholt worden, vor dem Hafturlaub aber nicht, sagte Justizministerin Kathrin Wahlmann. Das sei ein „Versäumnis“, betonte die SPD-Politikerin. 

Gesetzesnovelle angekündigt

Künftig sollten in vergleichbaren Fällen zwingend psychologische Stellungnahmen eingeholt werden müssen, sagte Wahlmann. Eine entsprechende Novelle solle im Herbst in den Landtag eingebracht werden. 

Der 23-Jährige saß seit April 2021 wegen vergleichbarer Taten eine knapp fünfeinhalb Jahre lange Haftstrafe in der Jugendanstalt in Hameln ab, dort wurde er auch therapiert. Vor dem Hafturlaub soll er bereits mehrere Ausgänge gehabt haben. 

Zur Vorbereitung auf eine Haftentlassung wurde ein Hafturlaub gewährt. Dabei soll der 23-Jährige in Bayern Kontakt zu minderjährigen Kindern gehabt haben, es soll zu schweren sexuellen Übergriffen gekommen sein. Er wurde noch während des Hafturlaubs wieder festgenommen. 

23-Jähriger ab Oktober erneut vor Gericht

Ein Opfer aus dem Raum Aschaffenburg soll zur Tatzeit zwischen März und Mai 2025 zwölf Jahre alt gewesen sein. Der Verdächtige soll sich zudem im Juli 2025 an einem damals Elfjährigen sexuell vergangen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 23-Jährigen mehrfachen schweren sexuellen Missbrauch, das Herstellen kinderpornographischer Inhalte, Vergewaltigung und Körperverletzung vor. 

Der Mann steht vom 7. Oktober an in Aschaffenburg vor Gericht, seit Anfang August sitzt er in der dortigen Justizvollzugsanstalt. Sein Strafende in Niedersachsen wäre am 31. Juli gewesen.

Straftaten während der Vollzugslockerungen gebe es so gut wie nie, betonte Wolfgang Kuhlmann, der Leiter der Jugendanstalt Hameln. „Dieser Fall ist der schwerste meiner Laufbahn.“ Dem 23-Jährigen seien unbegleitete Ausgänge zu einem Volleyballverein, schließlich auch zur Berufsschule gestattet worden. Mit Lockerungen gelinge eine Entlassung deutlich besser, sagte Kuhlmann.

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