Ministerium prüft Gestaltung der Zulagen für Lehrer
Wer in Thüringen Lehrer ist, kann unter bestimmten Umständen Zulagen bekommen. Das zuständige Ministerium befasst sich derzeit mit der Frage, ob es dieses System anpasst – mit einem klaren Ziel.
Wer in Fächern, Regionen oder Schularten unterrichtet, in denen Lehrermangel herrscht, kann in Thüringen einen Zuschlag erhalten. (Symbolbild)Armin Weigel/dpa
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Um Lehrermangel in bestimmten Fächern und Regionen zu bekämpfen, prüft das Bildungsministerium Änderungen bei Zuschlägen. „Personalgewinnung bleibt anspruchsvoll – in Bedarfsfächern und -regionen genauso wie in bestimmten Schularten“, sagte Bildungsminister Christian Tischner (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. Dass es weiterhin Zuschläge für Lehrer in Thüringen geben solle, sei unumstritten. Geprüft würden die Umstände, unter denen Zuschläge gewährt würden. Dass Thüringen überhaupt an bestimmte Lehrer zusätzlich Geld zahlt, ist dennoch seit langem umstritten.
„Wir brauchen die Zuschläge, um im Wettbewerb um Fachkräfte bestehen zu können“, sagte Tischner. Jedes Instrument, das eine gezielte Steuerung und eine bessere regionale Verteilung des Lehrpersonals ermöglichen könne, sei dabei hilfreich. „Wichtig ist, dass die Regeln fair, transparent und bedarfsgerecht ausgestaltet sind.“ Die Zuschläge würden deshalb „einer stetigen fachlichen Prüfung und Weiterentwicklung“ unterliegen, so Tischner.
Derzeit gibt es zwei Möglichkeiten für Lehrer beziehungsweise Lehramtsanwärter, Zuschläge zu erhalten, die in Ergänzung zu der ihnen zustehenden Vergütung gezahlt werden.
Zwei Varianten für Zuschläge
Fertig ausgebildete Lehrer können nach Angaben des Bildungsministeriums für die Dauer von fünf Jahren zehn Prozent der Einstiegsbesoldung ihrer Gehaltsklasse als Zuschlag bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass sie in einem Fach, einer Region oder einer Schulart unterrichten, in der es einen besonderen Lehrermangel gibt. Das Ministerium spricht in diesem Zusammenhang von „Bedarf“. Von diesen drei Kategorien müssen zwei erfüllt sein, damit der Zuschlag gezahlt werden kann.
Lehramtsanwärter haben einen Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 70 Prozent des Anwärtergrundbetrages, wenn sie in einer Bedarfsregion oder in einem Bedarfsfach unterrichten. Dabei gelten nach Angaben des Ministeriums alle Fächer, die an den Regelschulen unterrichtet werden, als Mangelfächer. Die Bedarfsregionen liegen vor allem im ländlichen Raum.
Zuschläge bei Lehrern umstritten
Insbesondere der Thüringer Lehrerverband hatte die Gewährung von Zulagen für bestimmte Lehrer in der Vergangenheit immer wieder kritisiert. In Lehrerzimmern führe es immer wieder zu Kontroversen, wenn einige Zuschläge erhielten, während langjährige Pädagogen solche Zahlungen nicht erhalten könnten, obwohl sie die Schulen vor allem im ländlichen Raum jahrelang am Laufen gehalten hätten, argumentierte der Verbandsvorsitzende Tim Reukauf immer wieder. Die Gewährung der Zuschüsse führe bisweilen sogar zu Neiddebatten an Schulen.
Wie viel Geld für wie viele Zuschläge an Lehrer in Thüringen bislang gezahlt wurden, gab das Bildungsministerium nicht an.