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„Menschenverachtend“: Lebenslang für Vermieter wegen Mord

Unter Medikamente gesetzt, misshandelt, eingesperrt: Wie ein Vermieter-Paar eine Frau mit Down-Syndrom systematisch quälte – und warum das Gericht von „menschenverachtender Gesinnung“ spricht.

Von dpa

13.03.2026

Das Gericht befand die beiden Angeklagten des gemeinschaftlichen Mordes durch Unterlassen und der Körperverletzung mit Todesfolge für schuldig. Christine Schultze/dpa

Das Gericht befand die beiden Angeklagten des gemeinschaftlichen Mordes durch Unterlassen und der Körperverletzung mit Todesfolge für schuldig. Christine Schultze/dpa

© Christine Schultze/dpa

Im Prozess um die qualvolle Misshandlung und den Mord an einer 55-Jährigen mit Down-Syndrom in Lauterbach sind die beiden Vermieter der Frau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Gießen befand die 46-jährige Frau und den 59 Jahre alten Mann des gemeinschaftlichen Mordes sowie der gefährlichen Körperverletzung mit Todesfolge für schuldig und stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit gilt eine vorzeitige Haftentlassung als ausgeschlossen. 

Das Gericht sprach von einer „menschenverachtenden Gesinnung“ bei dem Paar - mit Bezug auf die Qualen der 55-Jährigen und die insgesamt verheerenden Zustände in dem Anwesen.

Nach Überzeugung des Gerichts hatten die Angeklagten die 55-Jährige, die das Down-Syndrom hatte, unter einem Vorwand in ein Haus in Lauterbach gelockt, wo sie im November 2023 einzog. Immer wieder hatten sie die Frau eingesperrt, misshandelt erniedrigt und sediert. Sie sei wiederholt verprügelt und zu Boden gestoßen worden, habe blaue Flecken und Verletzungen durch Bisse davongetragen, weil die Angeklagten einen Hund auf sie hetzten, wie die Vorsitzende Richterin Regine Enders-Kunze sagte. 

Mord, um vorangegangene Straftaten zu verdecken 

Am 20. Januar 2024 soll das Vermieter-Paar der Frau mindestens 77 Tabletten verschiedener Psychopharmaka gegeben haben, wodurch sie das Bewusstsein verloren hatte. Auch als sie die 55-Jährige auf dem Boden liegend vorfanden, hatten die Angeklagten keinen Arzt verständigt. Das zeige zum einen, dass ihre Mieterin ihnen „egal“ gewesen sei und sie ihre Ruhe vor der Frau haben wollten.

Außerdem hätten sie keine Hilfe holen können, ohne dass ihre eigenen Straftaten - die Körperverletzungen und die Vergiftung durch Tabletten - bekanntgeworden wären, so die Vorsitzende. „Das ist Mord, also die Tötung in Verdeckungsabsicht durch Unterlassen.“

Die Leiche der Frau hatten die Angeklagten zunächst in den Keller gebracht, wo der 59-Jährige sie zerteilt und in ein Fass gepackt hatte. Den Kopf und die Extremitäten hatte der Mann später in ein Waldstück bei Schlitz in Osthessen gebracht. 

„Menschenverachtende Gesinnung“

Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld begründete die Vorsitzende mit der „menschenverachtenden Gesinnung“, die bei „jedem einzelnen Mieter“ in dem Anwesen deutlich geworden sei, besonders aber gegenüber der 55-Jährigen, die als „nicht rettungswürdig“ oder „nicht helfenswert“ von den Angeklagten eingeschätzt worden sei. „Die Geschädigte war ein vulnerables Opfer“, das den Angeklagten hilflos ausgeliefert gewesen sei, so Enders-Kunze, noch im Nachhinein hätten die Angeklagten ihr Konto leergeräumt.

In ihrer Urteilsbegründung schilderte die Vorsitzende auch noch einmal allgemeinen Zustände, die in dem Anwesen herrschten. Zeugenaussagen zufolge hatten die Angeklagten vorzugsweise Menschen in sozial schwierigen Situationen, mit Alkohol-, Drogen- und anderen psychischen Problemen als Mieter genommen. 

Anfangs noch freundlich, hätten sie diese rasch drangsaliert, beschimpft, bedroht und zu unentgeltlichen Arbeiten gezwungen oder zur Prostitution animiert. Immer wieder seien Bewohnerinnen und Bewohner auch geschlagen worden. „Das Zusammenleben war geprägt von Kontrolle, Unterdrückung und unbedingtem Herrschaftswillen“, sagte die Vorsitzende. Alle vier Verteidiger der beiden Angeklagten kündigten nach der Urteilsverkündung Revision an.

Mord durch Unterlassen - nach Überzeugung des Landgerichts Gießen tötete das Vermieterpaar die 55-Jährige, um vorangegangene Straftaten zu verdecken. (Foto Archiv)Nadine Weigel/dpa/dpa

Mord durch Unterlassen - nach Überzeugung des Landgerichts Gießen tötete das Vermieterpaar die 55-Jährige, um vorangegangene Straftaten zu verdecken. (Foto Archiv)Nadine Weigel/dpa/dpa

© Nadine Weigel/dpa/dpa