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Mehr Petitionen beim Schweriner Landtag eingegangen

2025 haben sich mehr Menschen mit Kritik oder Ideen an den Petitionsausschuss des Landes gewandt. Wer 1.000 Unterschriften sammelt, könnte bald mehr Mitspracherecht bekommen.

Von dpa

05.05.2026

2025 wurden 100 Petitionen mehr als im Vorjahr eingereicht. (Symbolbild)Daniel Bockwoldt/dpa

2025 wurden 100 Petitionen mehr als im Vorjahr eingereicht. (Symbolbild)Daniel Bockwoldt/dpa

© Daniel Bockwoldt/dpa

Mehr Menschen haben sich im vergangenen Jahr mit einem Anliegen an den Petitionsausschuss des Schweriner Landtags gewandt. 358 Petitionen und damit 100 mehr als im Vorjahr gingen 2025 ein, wie der Landtag mitteilte.

Wie schon im Vorjahr stammten die meisten Eingaben demnach aus dem Bereich des Verkehrswesens. Dabei hätten die Antragsteller Lärmbelästigungen und zu hohe Geschwindigkeiten beklagt. Häufige Kritik habe es auch an der Arbeitsweise von Ausländerbehörden oder dem Handeln von Schulleitungen und Schulämtern gegeben.

Mit einer Petition könnten sich Menschen über staatliches Handeln beschweren oder politische Anregungen geben, sagte der Ausschussvorsitzende Thomas Krüger (SPD). Das könne jede und jeder tun.

Sieben Petitionen an die Fraktionen weitergeleitet

179 Petitionen wurden laut Landtag im vergangenen Jahr abgeschlossen. Dabei sei dem Anliegen in 16 Fällen in vollem Umfang entsprochen und in 119 Fällen ein Teilerfolg oder Kompromiss erzielt worden. Ohne Kompromiss oder bei Handlungsbedarf könne der Ausschuss dem Landtag empfehlen, die Petition an die Landesregierung oder die Landtagsfraktionen zu überweisen. 2025 seien sieben Petitionen an die Fraktionen überwiesen worden.

Landtag befasst sich mit Reform

Künftig sollen Petitionen mit einem Anliegen von allgemeinem Interesse nach Angaben des Ausschusses auch veröffentlicht werden können. Wer dafür 1.000 Unterschriften innerhalb von sechs Wochen sammelt, soll das Recht haben, sein Anliegen direkt vor dem Petitionsausschuss öffentlich vorzutragen. Derzeit befasse sich der Landtag mit einer entsprechenden Reform des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes, hieß es vom Landtag.

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