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Mann greift Schwester und Mutter an - Prozess beginnt

Ein Mann soll in Schleswig seine Schwester und seine Mutter angegriffen haben. Erst ein Schuss aus einer Polizeiwaffe konnte ihn stoppen. Vor dem Landgericht Flensburg hat nun der Prozess begonnen.

Von dpa

12.10.2026

Der Mann soll versucht haben, seine Mutter zu töten. (Symbolfoto) Marcus Brandt/dpa

Der Mann soll versucht haben, seine Mutter zu töten. (Symbolfoto) Marcus Brandt/dpa

© Marcus Brandt/dpa

Wegen versuchten Totschlags an seiner Mutter und gefährlicher Körperverletzung an seiner Schwester muss sich ein 30-Jähriger seit dem Morgen vor dem Landgericht Flensburg verantworten. Zu Prozessbeginn wurde die Anklage verlesen, wie ein Gerichtssprecher sagte. Für den nächsten Verhandlungstermin am 22. Oktober kündigte die Verteidigung eine Erklärung des Mannes durch den Verteidiger an.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann nach Angaben des Gerichts vor, am 18. April abends in Schleswig seiner Schwester einen Faustschlag ins Gesicht versetzt und ihr anschließend eine Hundeleine um den Hals gelegt und diese zugezogen haben. Die Frau soll demnach die Hundeleine abwehren können. Nach Einschreiten der Mutter habe der Angeklagte die Tat nicht mehr fortgesetzt. Die verständigte Polizei verwies den Mann demnach der Wohnung.

Mutter mit Messer attackiert 

Gegen 4.00 Uhr am nächsten Morgen soll der zur Tatzeit 29-Jährige zur Wohnung zurückgekehrt sein und die Wohnungstür eingetreten haben. Mit einem Messer ging er den Angaben zufolge zu seiner Mutter ins Schlafzimmer. Er habe das Messer auf sie gerichtet und angekündigt, er werde sie töten. 

Die erneut alarmierte Polizei sei dazugekommen und habe zunächst erfolglos auf verschiedene Art und Weise versucht, den Angreifer zu stoppen, hieß es. Dies gelang jedoch erst, nachdem einer der Beamten einen Schuss abgegeben hatte, der den Mann traf. Daraufhin habe er das Messer fallenlassen. 

Die beiden Frauen erlitten bei der Tat früheren Polizeiangaben zufolge leichte Verletzungen. Der Angeklagte wurde durch den Schuss den früheren Angaben zufolge schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt.

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