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Lange Haftstrafen für tödlichen Messerangriff im Stadtpark

Mit 100 Stichen wird ein 18-Jähriger im Hamburger Stadtpark getötet. Das Gericht sieht bei einem der zwei Täter Mordlust und Heimtücke und geht über die normale Höchstrafe im Jugendstrafrecht hinaus.

Von dpa

27.02.2026

Das Gericht hat die beiden Angeklagten wegen gemeinschaftlichen Mordes zu langen Jugendstrafen verurteilt (Archivbild)Markus Scholz/dpa

Das Gericht hat die beiden Angeklagten wegen gemeinschaftlichen Mordes zu langen Jugendstrafen verurteilt (Archivbild)Markus Scholz/dpa

© Markus Scholz/dpa

Wegen der Ermordung eines 18-Jährigen mit rund 100 Messerstichen im Hamburger Stadtpark hat das Landgericht zwei junge Männer zu langen Haftstrafen verurteilt. Die beiden 19-Jährigen wurden wegen gemeinschaftlichen Mordes schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Einer von ihnen bekam eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren Haft, der andere eine Jugendstrafe von zwölf Jahren. 

Laut Anklage hatten die beiden jungen Männer am 16. April vergangenen Jahres einen 18-jährigen Bekannten in den Park gelockt und ihn betrunken gemacht. Im Anschluss stachen sie auf den durch den Alkohol beeinträchtigten Mann ein. Der 18-Jährige habe dabei rund 100 Stichverletzungen an Kopf, Hals und im Bereich des Unterkörpers erlitten. Passanten fanden seine Leiche kurze Zeit später in einem Gebüsch in der Nähe eines Planschbeckens. Die beiden Männer - nach Angaben der Polizei zwei Deutsche - wurden wenige Tage nach der Tat festgenommen. 

Heimtücke und Mordlust

Die Höchststrafe nach dem Jugendstrafrecht beträgt normalerweise zehn Jahre. Bei Heranwachsenden, also jungen Erwachsenen unter 21, können in besonderen Fällen bis zu 15 Jahre Haft verhängt werden. In diesem Fall sei die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden, sagte der Gerichtssprecher. Nach Überzeugung der Strafkammer habe der zu zwölf Jahren verurteilte 19-Jährige bei der Tat zwei Mordmerkmale erkennen lassen: Heimtücke und Mordlust. 

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte sich dieser Angeklagte vor der Tat mit der Tötung eines Menschen beschäftigt und mehrere Varianten im Freundeskreis erörtert. Außerdem habe der Mann in der Haft versucht, sich mit dem Mord zu profilieren, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft zu Prozessbeginn im vergangenen Oktober. 

Der Prozess um die Ermordung eines 18-Jährigen im Hamburger Stadtpark fand weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. (Archivbild)Markus Scholz/dpa

Der Prozess um die Ermordung eines 18-Jährigen im Hamburger Stadtpark fand weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. (Archivbild)Markus Scholz/dpa

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Am ersten Prozesstag hatte die Jugendstrafkammer die Öffentlichkeit ausgeschlossen. In dem Verfahren würden auch die Lebensumstände der Angeklagten zur Sprache kommen, „was eine Bloßstellung und Stigmatisierung“ nach sich ziehen könnte, sagte der Vorsitzende Richter. Zum Tatzeitpunkt seien beide 18 Jahre alt gewesen, sie hätten eine erhebliche, dauerhafte körperliche Behinderung und psychische Störungsbilder, die nicht öffentlich erörtert werden sollten.

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