Lange Haft für Schüsse in Hamburg-Rahlstedt
Eine Gruppe von Männern lauert nachts in Hamburg-Rahlstedt einem 23-Jährigen auf. Es fallen sechs Schüsse. Der Urheber soll für lange Zeit im Gefängnis bleiben.
Der Angeklagte machte im Prozess keine Angaben zu den nächtlichen Schüssen in Hamburg-Rahlstedt. (Archivbild)Bernhard Sprengel/dpa
© Bernhard Sprengel/dpa
Anderthalb Jahre nach nächtlichen Schüssen auf einen jungen Mann in Hamburg-Rahlstedt hat das Landgericht einen Angeklagten zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Strafkammer sprach den 21-Jährigen wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung schuldig.
Zusammen mit unbekannten und maskierten Mittätern soll der in Hamburg geborene Angeklagte einen damals 23-Jährigen vor einem Mehrfamilienhaus aufgelauert und aus wenigen Metern Entfernung mindestens sechsmal auf den Mann geschossen haben. Der 23-Jährige stürzte getroffen zu Boden. Dann soll der Angeklagte ihm mit einem Baseballschläger noch mindestens zwei Schläge verpasst haben.
Verletzter wollte Freundin besuchen
Der angegriffene Mann erlitt mehrere Schussverletzungen, konnte aber noch selbst über den Notruf die Feuerwehr verständigen. Er wurde in ein Krankenhaus gebracht. Nach der Tat in der Nacht zum 27. Oktober 2024 waren die Angreifer laut Aussage des Opfers mit einem Auto geflüchtet, wie ein Polizeisprecher seinerzeit sagte. Der 23-Jährige wollte demnach kurz vor Mitternacht seine Freundin besuchen.
Opfer angeblich kurz zuvor aus Haft entlassen
Hintergrund der Tat war möglicherweise ein Streit zwischen dem Angeklagten und einem Bruder des Opfers. Der Angeschossene war nach Angaben seiner Schwester erst eine Woche zuvor aus dem Gefängnis entlassen worden. Das sagte die damals 32-Jährige unmittelbar nach der Tat der Polizei in einem Notruf, dessen Protokoll die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring zu Prozessbeginn verlesen hatte.
Obwohl die Polizei mit mehr als einem Dutzend Streifenwagen, Diensthunden und Beamten aus Schleswig-Holstein nach den Tätern suchte, konnten zunächst keine Verdächtigen festgenommen werden. Anfang vergangenen Jahres durchsuchte die Polizei die Wohnung des Angeklagten und fand dabei eine Schusswaffe, Munition und einen Baseballschläger.
Urteil nach Erwachsenenstrafrecht
Im August vergangenen Jahres war der Angeklagte nach Angaben des Gerichts verhaftet worden. Die Staatsanwaltschaft warf ihm versuchten Mord vor, wovon das Gericht aber abrückte. Im Prozess schwieg der Angeklagte. Weil er zur Tatzeit erst 20 Jahre alt und damit noch Heranwachsender war, fand das Verfahren vor einer Jugendkammer am Landgericht statt.
Das Urteil wurde jedoch nach Erwachsenenstrafrecht gesprochen. Das Gericht sei von einer bereits ausgereiften Persönlichkeit des Angeklagten ausgegangen, erklärte die Sprecherin. In den meisten Fällen werden Beschuldigte, die zur Tatzeit Heranwachsende waren, in Hamburg nach dem Jugendstrafrecht verurteilt.