Landtag beschließt neue Beteiligung an Erneuerbaren
Die Gemeinden und Bürger sollen besser für Windräder und Solaranlagen vor ihrer Haustür entschädigt werden. Der Landtag hat dazu ein neues Gesetz beschlossen.
Mit einem neuen Gesetz sollen Gemeinden und Bürger besser als bisher von Windkraft- und Solaranlagen vor ihrer Haustür profitieren. (Archivbild)Jens Büttner/dpa
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In Mecklenburg-Vorpommern gelten neue Entschädigungsregeln für Anwohner von Wind- und Solaranlagen. Der Landtag hat am Mittwoch das neue Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz mehrheitlich beschlossen.
Vorgesehen sind jeweils 5.000 Euro pro Jahr für die Gemeinde und 5.000 Euro für die Anwohner - je Megawattstunde installierter Leistung. Bei Solaranlagen sollen künftig je Megawattstunde installierter Leistung jeweils 1.000 Euro pro Jahr an die Gemeinde und die Anwohner fließen.
Änderungen auf letzten Metern
Die Regierungsfraktionen hatten den Gesetzentwurf auf den letzten Metern noch einmal in wichtigen Punkten geändert. Zunächst waren je erzeugter Kilowattstunde Strom 0,3 Cent für die Gemeinde und 0,3 Cent für die Bürger vorgesehen. Nach Expertenkritik schwenkte das Regierungslager um und legte die Festbeträge fest.
Profitieren sollen Gemeinden, die ganz oder teilweise innerhalb eines 2,5-Kilometer-Radius um eine Windkraftanlage liegen, sowie deren Bürger. Bei Solaranlagen sind es die Gemeinden, auf deren Grund eine solche Anlage steht - und ebenso deren Bürger.
Die oppositionelle CDU scheiterte mit ihrem Antrag für eine dritte Lesung für das Gesetz, weil der Gesetzentwurf in zentralen Punkte verändert wurde.