Ladesäulen für Mehrfamilienhäuser - So gibt es Fördergeld
500 Millionen Euro vom Bund für E-Ladeplätze an Mehrparteienhäusern: Wer die neue Förderung bekommen kann und bis wann die Anträge fertig sein müssen.
Wohnungsunternehmen und Eigentümergemeinschaften können für E-Lade-Möglichkeiten eine Förderung vom Bund erhalten. (Symbolbild)Sven Hoppe/dpa
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Wohnungswirtschaft und Eigentümergemeinschaften können sich Ladeplätze für E-Autos fördern lassen. Darauf macht Thüringens Energieminister Tilo Kummer aufmerksam. „Wer direkt am Wohnort laden kann, ist unabhängiger und kann spürbar Kosten sparen. Bisher profitieren vor allem Eigenheimbesitzer, aber das ändert sich mit der neuen Förderung“, teilte Kummer in Erfurt mit. Insgesamt rund 500 Millionen Euro stelle der Bund zur Verfügung. Das sind die Voraussetzungen für die Förderung:
- Nach Angaben des Energieministeriums richtet sich die Förderung an Bestandsgebäude mit mindestens drei Wohneinheiten und sechs Stellplätzen, die Lademöglichkeiten erhalten.
- Das Geld ist vor allem für die Vorverkabelung und die Installation von Ladeinfrastruktur vorgesehen.
- Voraussetzung ist auch, dass die Systeme netzdienlich sind und ein integriertes Last‑ und Lademanagement haben.
- Ziel sei es, so das Energieministerium, den aktuellen Bedarf zu decken und für später eine Erweiterung der Ladeinfrastruktur vorzubereiten.
- Je nach Zielgruppe müssen Anträge bis zum 10. November gestellt werden oder im wettbewerblichen Verfahren für größere Wohnungsunternehmen bis zum 15. Oktober.