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Insgesamt drei Kreuze - worüber Berlin abstimmt

In Berlin wird gewählt. Doch was bedeutet Erst- und was Zweitstimme? Was sich im Vergleich zur letzten Wahl verändert hat.

Von dpa

20.09.2026

Bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus können zwei Stimmen abgegeben werden.Sebastian Gollnow/dpa

Bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus können zwei Stimmen abgegeben werden.Sebastian Gollnow/dpa

© Sebastian Gollnow/dpa

Für die Wahl zum Abgeordnetenhaus haben Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen. Diese können sie erstmals auf einem Stimmzettel statt auf zweien abgeben. Mit der Erststimme wählen sie ihren Direktkandidaten in einem der 78 Wahlkreise. Mit der Zweitstimme wählen sie eine Landes- oder Bezirksliste einer Partei. Die Zweitstimme ist entscheidend für die Sitzverteilung zwischen den Fraktionen im Parlament. Dieses besteht regulär aus 130 Abgeordneten. Aktuell sind es durch Überhang- und Ausgleichsmandate 159. Für die Bezirksverordnetenversammlung haben Wählerinnen und Wähler eine Stimme.

Mehr als 2.500 Urnenwahllokale bei Berlin-Wahl

Geplant waren etwa 2.542 Urnenwahllokale, ein Zehntel mehr als bei der Wiederholungswahl 2023. Sie haben von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Hinzu kommen 1.572 Briefwahllokale. Etwa 40.000 Wahlhelfer sollten im Einsatz sein, rund 5.000 mehr als zuletzt. Sie sollen für einen reibungslosen Ablauf sorgen und bekommen für ihr Engagement bis zu 120 Euro „Erfrischungsgeld“.

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