Gutachten: Migrationsdachverband unrechtmäßig in Insolvenz
Ein Gutachten sieht die Insolvenz des Dachverbands sächsischer Migrantenorganisationen als unrechtmäßig. Was das für die politische Debatte um Fördermittel bedeutet.
Nach Kritik des sächsischen Landesrechnungshofs an der Vergabe von Fördermitteln wurden dem DSM bereits bewilligte Fördermittel gestrichen und Gelder zurückgefordert. (Archivbild)Sebastian Kahnert/dpa
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Der Dachverband sächsischer Migrantenorganisationen (DSM) ist laut einem Gutachten im Auftrag des ostdeutschen Gesamtverbandes zu Unrecht in die Insolvenz getrieben worden. „Es ist ein Präzedenzfall mit einer großen politischen Auswirkung“, sagte Eter Hachmann, Vorsitzende des Dachverbandes der Migrant*innenorganisationen in Ostdeutschland (DaMOst), bei der Vorstellung in Dresden.
Die Verbände in den ostdeutschen Bundesländern hätten alle mit Problemen zu tun. „Wir sind finanziell schlecht aufgestellt, politisch werden wir eher bekämpft als unterstützt“, sagte Hachmann. Daher sei es wichtig, über die damaligen Fehler aufzuklären.
Mit dem DSM sei eine Brücke zwischen der Mehrheitsgesellschaft und Menschen mit Migrationsbiographie zerstört worden, sagte der ehemalige Co-Vorsitzende Kanwal Sethi. „Dass man nicht nur über die Menschen spricht, sondern sie selber sprechen lässt, das war DSM und das ist leider nicht mehr vorhanden.“ Er forderte von der Regierung finanzielle Unterstützung für den Nachfolgeverband, „damit diese Brücke so schnell wie möglich wieder entsteht“.
Insolvenz nach Kritik von Rechnungshof
Der DSM, in dem sich mehr als 60 Initiativen organisiert hatten, war in finanzielle Not geraten, nachdem der sächsische Landesrechnungshof die Vergabe von Fördermitteln kritisiert hatte. Daraufhin waren bereits bewilligte Fördermittel gestrichen und Gelder von der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zurückgefordert worden. Der Verband hatte deshalb im Frühjahr 2024 einen Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Im Landtag wurde ein Untersuchungsausschuss zur Fördermittelpraxis im Sozialministerium eingesetzt.
Nach Einschätzung des Gutachtens wurde der Verband unrechtmäßig in die Insolvenz getrieben, da kein strafrechtliches Fehlverhalten festgestellt wurde. Die Insolvenz sei Ausdruck struktureller Defizite in Sachsen und zeige Reformbedarf bei der Förderung migrantischer Selbstorganisation.
Ministerium: Fehler von Verband verursacht
Das Sozialministerium wies die Kritik zurück. Der Landtag habe sich umfassend mit dem Vollzug der betreffenden Förderrichtlinie und dem Sonderbericht des Rechnungshofes auseinandergesetzt, teilte ein Sprecher mit. Die Fehler, die der Rechnungshof aufgezeigt und die SAB nachgeprüft hatte, wurden demnach allein durch den Verband selbst verursacht. „Insoweit musste dieser auch die materiellen Konsequenzen – hier eine Rückforderung – selbst tragen.“
Zur Novellierung der förderrechtlichen Vorgaben, für die das Sozialministerium zuständig ist, gab es demnach ein Dialogverfahren und eine große Informationsveranstaltung, Hinweise wurden aufgenommen. Die Förderrichtlinie soll eine sparsame und wirtschaftliche Verwendung der sächsischen Steuergelder gewährleisten, wie der Sprecher erläuterte. Werden Fördermittel nicht ordnungsgemäß verwendet, ist die SAB demnach verpflichtet, die Gelder zurückzufordern.