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Gerstungen: Prüfung für Länderwechsel nach Hessen gestoppt

Die Überlegung über einen Bundeslandwechsel erregte Aufmerksamkeit: Ein Gremium der Thüringer Gemeinde nahe der hessischen Grenze hat sich mit dem Vorschlag befasst. Wie geht es nun weiter?

Von dpa

16.09.2026

Vergangene Woche hatte der Bürgermeister den Wechsel der Gemeinde von Thüringen nach Hessen ins Spiel gebracht. (Archivbild)Sebastian Kahnert/dpa

Vergangene Woche hatte der Bürgermeister den Wechsel der Gemeinde von Thüringen nach Hessen ins Spiel gebracht. (Archivbild)Sebastian Kahnert/dpa

© Sebastian Kahnert/dpa

Die grenznahe thüringische Gemeinde Gerstungen verfolgt die Überlegungen zu einem Wechsel nach Hessen vorerst nicht weiter. Aktuell soll von einem entsprechenden Prüfauftrag über einen Wechsel abgesehen werden, wie der Bürgermeister der Gemeinde, Daniel Steffan (CDU), nach einer Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde mitteilte. Es solle stattdessen ein Austausch mit dem Land Thüringen geführt werden. Zuvor hatte der MDR berichtet.

Das Gremium hatte sich am Dienstagabend mit dem Vorschlag des Bürgermeisters befasst. Dieser hatte vergangene Woche den Wechsel der 8.700-Einwohner-Gemeinde von Thüringen nach Hessen ins Spiel gebracht. 

Dabei hatte der Kommunalpolitiker auf mehrere Punkte verwiesen: Unter anderem sah er die Region südwestlich von Eisenach bei der Infrastruktur vernachlässigt - und führte als Beispiele etwa Straßen in „desolatem Zustand“ und Benachteiligung bei der Entwicklung der Bahnstrecke Bebra-Erfurt an. Zudem kritisierte er die mangelnde Personalausstattung und den Unterrichtsausfall an den Schulen.

Forderung nach konkreten Maßnahmen

Mehrere Medien hatten berichtet, dass Steffans Idee allerdings nicht bei allen Bewohnern auf Zustimmung gestoßen war und gar eine Bürgerinitiative für den Verbleib in Thüringen gegründet wurde. 

Auch für seine Fraktion sei ein Länderwechsel keine Option, teilte der Fraktionsvorsitzende der CDU/Bürgerteam Zukunft im Gemeinderat, Sebastian Engel, mit. Er bestätigte, dass der Hauptausschuss am Dienstag einer Beschlussvorlage zugestimmt hatte, in dem ein möglicher Prüfauftrag eines Länderwechsels kein Bestandteil mehr sei. 

Dennoch habe der Prozess wichtige Defizite und Probleme der Gemeinde angesprochen, so Engel. Wenn der Beschluss auf Zustimmung im Gemeinderat stoße, erhalte der Bürgermeister den Auftrag, Probleme umfassend aufzuarbeiten und zusammen mit dem Land nach Lösungen zu suchen. Er forderte, dass konkrete Maßnahmen unter anderem zur Lösung der strukturellen Probleme von Gerstungen folgen müssten.

Wechsel mit Hürden möglich

Grundsätzlich ist laut Grundgesetz ein Wechsel in ein anderes Bundesland möglich - allerdings kann dies von einer Gemeinde nicht allein beschlossen werden, wie es vom Thüringer Innenministerium hieß. Für einen Wechsel liegen die Hürden hoch. „Rechtlich handelt es sich um eine Änderung der Landesgrenze“, hieß es aus dem Ministerium. 

Für kleinere Gebietsänderungen sieht demnach Artikel 29 des Grundgesetzes insbesondere einen Staatsvertrag der beteiligten Länder vor. Dabei handelt es sich um ein langwierigeres Verfahren. Ein Wechsel wäre aber kein Novum. In den 1990er Jahren wechselten etwa einige Gemeinden von Thüringen nach Sachsen.