Geflügelpest bei Graugans in Hartmannsdorf nachgewiesen
Nach bestätigter Geflügelpest bei einer Graugans in Hartmannsdorf verzichtet der Landkreis auf Restriktionszonen und mahnt zu Biosicherheit. Was gilt jetzt für Geflügelhalter?
Nach dem Geflügelpest-Nachweis bei einer Graugans mahnt Geflügelhalter zu strengen Schutzmaßnahmen. (Symbolbild)Katrin Requadt/dpa
© Katrin Requadt/dpa
Bei einer in Hartmannsdorf im Landkreis Oder-Spree gefundenen Graugans ist Geflügelpest nachgewiesen worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte den Befund. Restriktionszonen werden wegen des Nachweises bei einem Wildvogel nicht eingerichtet.
Der Landkreis ruft Geflügelhalter dazu auf, ihre Tiere vor Wildvögeln zu schützen und die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Kranke oder verendete Wildvögel sollten nicht berührt werden. Tote Tiere können dem Landkreis mit möglichst genauer Fundortangabe gemeldet werden; die Abholung übernimmt das Bergeteam.