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Frau soll Hund im Streit auf Kontrahenten gehetzt haben

Ein Hund beißt an einer Stuttgarter S-Bahn-Haltestelle zwei Menschen. Seine Halterin soll ihm das Kommando gegeben haben, die beiden zu packen. Die 44-Jährige wurde inzwischen vorläufig festgenommen.

Von dpa

13.10.2026

An einer S-Bahn-Haltestelle in Stuttgart hat ein Hund zwei Menschen attackiert. (Symbolbild)Bernd Weißbrod/dpa

An einer S-Bahn-Haltestelle in Stuttgart hat ein Hund zwei Menschen attackiert. (Symbolbild)Bernd Weißbrod/dpa

© Bernd Weißbrod/dpa

Eine Hundehalterin soll an einer S-Bahn-Haltestelle in Stuttgart ihr Tier auf zwei andere Menschen gehetzt haben. Angaben der Bundespolizei zufolge biss der Pitbull-Dobermann-Mischling darauf eine Frau ins Gesicht und deren Begleiter in den Oberschenkel. Beide Verletzte kamen ins Krankenhaus. Die Beteiligten hatten sich am Samstag an dem Bahnsteig aufgehalten und waren in Streit geraten. Die drei kannten sich bereits zuvor, der Hintergrund für die Auseinandersetzung war aber zunächst unklar, wie ein Polizeisprecher sagte. Die Hundehalterin soll darauf ihrem Tier das Kommando gegeben haben, die beiden zu fassen. Zeugen riefen die Polizei.

Verdacht der gefährlichen Körperverletzung

Die Polizei ordnet die Beteiligten dem Wohnungslosen- und Drogenmilieu zu. Beamte trafen die 44 Jahre alte Hundehalterin tags darauf wieder in der Nähe der Haltestelle an, weil es Hinweise gab, dass sie sich dort regelmäßig aufhält. Die Frau wurde wegen Verdachts der gefährlichen Körperverletzung vorläufig festgenommen und einem Haftrichter vorgeführt. Ein Haftbefehl wurde unter Auflagen aber außer Vollzug gesetzt. Ihr Hund durfte nicht bei ihr bleiben. Was mit ihm geschieht, entscheidet jetzt die Stadtverwaltung.

Gegen die beiden Verletzten lagen ebenfalls Haftbefehle wegen Diebstahls und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor. Weil sie die geforderten und noch offenen Geldstrafen von 540 und 600 Euro bezahlten, mussten sie aber nicht in Haft.

Pitbull Terrier sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden gelten in Baden-Württemberg als sogenannte Kampfhunde, deren Halter bestimmte Auflagen erfüllen müssen.

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