Etwas weniger Ermittlungsverfahren bei Staatsanwaltschaften
Jahrelang stieg die Zahl der Verfahren. Nun ist sie leicht zurückgegangen. Mit welchen Delikten haben es die Staatsanwälte häufiger zu tun, mit welchen etwas seltener?
Bei den Staatsanwaltschaften sind 2025 259.492 Verfahren eingegangen und damit etwas weniger als im Jahr zuvor. (Symbolbild) Jens Wolf/dpa-Zentralbild/dpa
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Die Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt melden nach jahrelangem Anstieg jetzt einen leichten Rückgang der Verfahren. Die Geschäftszahlen seien 2025 im Vergleich zum Vorjahr um 2,9 Prozent zurückgegangen, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg in ihrem Jahresbericht mit. Seit 2022 hatte es jeweils ein Plus zwischen 3,1 und 5,7 Prozent gegeben. Landesweit seien im vergangenen Jahr knapp 259.500 Verfahren bei den Staatsanwaltschaften eingegangen.
Weniger Ermittlungen wegen Drogen und Kinderpornografie
Rückgänge gab es den Angaben zufolge bei Verfahren zur Drogenkriminalität, Wirtschaftsstraftaten, Kinderpornografie und Umweltdelikten. Zugenommen hätten hingegen Ermittlungsverfahren wegen Wohnungseinbruchdiebstahls um 14,7 Prozent und wegen des Vorwurfs der Begehung rechtsextremistischer Straftaten um 8,4 Prozent. „Gerade der Bereich der rechtsextremistisch und rassistisch motivierten Straftaten erfordert weiterhin die besondere Aufmerksamkeit der Strafverfolgungsbehörden“, erklärte Generalstaatsanwältin Heike Geyer.
Durchschnittlich dauerte es der Bilanz zufolge wie schon im Vorjahr 1,8 Monate, bis ein Ermittlungsverfahren abgeschlossen wurde. Gegen zusammen 9.889 Beschuldigte wurden im vergangenen Jahr Anklagen erhoben. Das waren knapp fünf Prozent mehr als noch 2024. Gegen etwa 13.100 Beschuldigte wurden Strafbefehle beantragt.
Fünf Prozent mehr offene Verfahren
Dennoch sind etwa 24.400 Ermittlungsverfahren offen, fünf Prozent mehr als im Vorjahr. Das entspricht den Angaben zufolge knapp zwei Monatseingängen. Trotz des Anstiegs sie die Summe an offenen Verfahren noch als maßvoll zu bezeichnen, so die Generalstaatsanwaltschaft. Im gleichen Zeitraum sei die Zahl der Staats- und Amtsanwälte von 249 auf 238 gesunken.
Die Altersabgänge und die Abgänge aus sonstigen Gründen wie Dienstunfähigkeit oder Versetzung in andere Bundesländer hätten die Neueinstellungen überwogen. Die Generalstaatsanwaltschaft sprach von einer Überalterung des Personalbestandes bei einem durchschnittlichen Alter der Staats- und Amtsanwälte von etwa 49 Jahren.