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Erhöhung der Beamtenbesoldung kostet Hunderte Millionen

Für Beamte und Pensionäre in Hamburg sollen die Bezüge steigen, doch die Stadt steht vor einer Finanzprobe. Warum die Besoldungsanpassung zur echten Herausforderung wird.

Von dpa

10.06.2026

Dressel stellt Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifergebnisses für Hamburger Beamte vor. (Archivbild) Michael Bahlo/dpa

Dressel stellt Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifergebnisses für Hamburger Beamte vor. (Archivbild) Michael Bahlo/dpa

© Michael Bahlo/dpa

Durch die vom Hamburger Senat geplanten Erhöhung der Beamtenbesoldung und nötige Anpassungen wegen Gerichtsentscheidungen kommen auf den Haushalt der Stadt allein für dieses Jahr Mehrkosten von über einer halben Milliarde Euro zu. Das sieht der von Finanzsenator Andreas Dressel vorgestellte Gesetzentwurf vor, mit dem der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder auf die Beamten der Stadt übertragen werden soll. Das allein würde die Stadt 2026 inklusive Rückstellungen gut 397 Millionen Euro kosten.

Profitieren sollen davon die knapp 47.000 aktiven Beamte sowie rund 38.000 Pensionärinnen und Pensionäre. 

Hohe Kosten für Anpassung durch Karlsruher Urteile 

Daneben sind in dem Entwurf auch vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Maßnahmen zur „angemessenen Alimentation“ von Beamtinnen und Beamten geregelt. Diese sehen für die Jahre 2011, 2012 und 2025 einmalige Nachzahlungen in Höhe von insgesamt knapp 80 Millionen Euro vor. Hinzu kommen rund 57 Millionen Euro „Jahressonderzulage“, die jährlich gezahlt werden soll.

Mit der „zeit- und wirkungsgleichen Übernahme“ des Tarifabschlusses halte der Senat gegenüber den Beamten, Richtern und Pensionären sein Wort, sagte Dressel, betonte aber zugleich die Herausforderungen für die Stadt: „In der Jahreswirkung wächst die Jahresbelastung für den Hamburger Haushalt auf über 560 Millionen Euro auf.“

Dreistufige Anpassung der Beamtenbezüge

Das von Dressel als Verhandlungsführer der Länder ausgehandelte Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst sah eine Erhöhung der Entgelte um 5,8 Prozent bei einer Laufzeit von 27 Monaten vor.

Analog dazu sollen die Besoldungs- und Versorgungsbezüge rückwirkend zum 1. April um 2,8 Prozent - mindestens aber 100 Euro - sowie zum 1. März 2027 und zum 1. Januar 2028 um zwei beziehungsweise ein Prozent steigen. Zudem ist eine Anpassung der Wechselschicht- und Schichtzulagen entsprechend der tariflichen Einigung vorgesehen, ebenso eine Hamburg-Zulage für Beamtinnen und Beamte, die bürgernahe Dienste erbringen, sowie für bestimmte Tätigkeiten im Sozial- und Erziehungsdienst.

Dressel: Müssen Verhältnismäßigkeit im Blick behalten

Nehme man für 2026 die Anpassung für die Tarifbeschäftigten hinzu, „schlägt das Gesamtpaket aus Tarifergebnis, Besoldungsgesetz und Alimentation mit über 630 Millionen Euro zu Buche“, sagte Dressel. „Das wird für die kommenden Haushaltsberatungen noch ein großer Kraftakt.“ 

Für das jetzt im Gesetzgebungsverfahren startenden Beteiligungsverfahren appellierte der Finanzsenator an die Berufsverbände, die gesamtgesellschaftlichen Relationen im Blick zu behalten. Neben dem finanziell Machbaren müsse in der aktuellen Lage auch „die Verhältnismäßigkeit gegenüber Tarifbeschäftigten und Rentnerinnen und Rentnern“ beachtet werden. Dressel warnte vor einer Neiddebatte.

Im Anschluss an das Beteiligungsverfahren wird sich der Senat voraussichtlich im August erneut mit dem Gesetzentwurf befassen, ehe er in die Bürgerschaft geht. 

Beamtenbund nennt Entwurf völlig unzureichend

Der Entwurf sei nicht dazu geeignet, in Fragen einer amtsangemessenen Alimentation Rechtsfrieden und Rechtssicherheit herzustellen, sagte der Hamburger Vorsitzende von dbb Beamtenbund und Tarifunion, Thomas Treff. Der Senat habe nur einen Lösungsversuch vorgelegt, der deutlich unterhalb der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bleibt.

Er forderte ein Gesamtpaket, um die verfassungsmäßigen Ansprüche der Hamburger Beamtinnen und Beamten zu erfüllen. „Und natürlich ist es nicht die Aufgabe der Gewerkschaften, sich Gedanken um eine Finanzierung zu machen, da der Senat seit mindestens 2010 Zeit hatte, die Finanzierung eines verfassungsgemäßen Zustands sicherzustellen“, sagte Treff.

Sonderzahlung laut Gewerkschaft „Placebo - ohne Effekt“

Auch die Gewerkschaft der Polizei zeigte sich enttäuscht. „Das ist ein Notpflaster – keine Lösung“, sagte der Hamburger Landesvorsitzende Lars Osburg. Er bemängelte unter anderem, dass die jährliche Sonderzahlung weder ins Grundgehalt integriert werden noch Pensionären zugutekommen soll. „Ein Placebo – ohne Effekt auf Pensionen und ohne nachhaltige Wirkung“, sagte er.

Hamburgs DGB-Vorsitzende Tanja Chawla kritisierte ebenfalls, dass die Versorgungsempfänger von der jährlichen Sonderzahlung ausgeschlossen bleiben sollen. „Dies ist zwar nach der aktuellen Rechtsprechung möglich, trägt jedoch weder zum Rechtsfrieden bei noch wird es der Lebensleistung der Betroffenen gerecht.“

Grundsätzlich sei die Sonderzahlung zur Sicherung einer amtsangemessenen Alimentation aber positiv zu bewerten, sagte die Hamburger DGB-Chefin.

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