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Drei Männer nach tödlicher Racheattacke vor Gericht

Nach einer tödlichen Attacke stehen drei Männer in Neubrandenburg vor Gericht. Nach einem Gespräch mit einer weinenden Frau sollen sie zu ihrem späteren Opfer gefahren sein.

Von dpa

06.10.2026

Angeklagt sind drei Männer im Alter von 30, 28 und 22 Jahren.Stefan Sauer/dpa

Angeklagt sind drei Männer im Alter von 30, 28 und 22 Jahren.Stefan Sauer/dpa

© Stefan Sauer/dpa

Weil sie einen 54-Jährigen im vergangenen September aus Rache gemeinschaftlich so schwer verletzt haben sollen, dass er gestorben ist, müssen sich drei Männer vor dem Landgericht Neubrandenburg verantworten. Den Angeklagten im Alter von 30, 28 und 22 Jahren wird Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Am ersten Prozesstag wurde die Anklageschrift verlesen, Zeugen oder die Angeklagten kamen nicht zu Wort.

Laut Anklage hatte vor der Tat eine Zeugin den Männern unter Tränen mitgeteilt, dass sie eine verbale Auseinandersetzung mit dem 54-Jährigen gehabt habe. Daraufhin seien die drei Deutschen am späten Abend des 5. Septembers im vergangenen Jahr zur Wohnung des späteren Opfers in Neubrandenburg gefahren sein. Ihr Ziel sei gewesen, sich mit körperlicher Gewalt stellvertretend für die Zeugin zu rächen.

Als der Geschädigte die Tür öffnete, schlug der heute 30-Jährige dem Mann laut Anklage unvermittelt wuchtig ins Gesicht. Die beiden Mitangeklagten gingen demnach in die Wohnung und sicherten ab, dass dem Geschädigten niemand zu Hilfe eilen könne.

Angeklagter schlug mehrmals auf Kopf ein 

Der heute 30-Jährige schlug dann noch mehrmals mit stumpfer Gewalt auf das Gesicht und den Kopf des Geschädigten ein, bevor er die Mitangeklagten zum Verlassen des Tatorts aufforderte. Den 54-Jährigen ließen sie schwer atmend und benommen am Boden liegend zurück. Laut Anklage sei dabei der Tod des Opfers aufgrund der erlittenen Verletzungen nicht so fernliegend gewesen, dass mit ihm in der Situation nicht gerechnet habe werden müssen. Das Opfer starb infolge des erheblichen Blutverlusts, wie der Staatsanwalt verlas.

Details zu den Beziehungsverhältnissen der Angeklagten zur Zeugin und zum Opfer wurden nicht genannt. Der 30-jährige Angeklagte sitzt seit April in Untersuchungshaft. Nach Verlesung der Anklageschrift teilte sein Anwalt mit, dass eine Einlassung zum Tatvorwurf seines Mandanten noch ungewiss sei. 

Die beiden Mitangeklagten möchten sich nach Angaben ihrer Anwälte äußern. Bisher wurden vier Fortsetzungstermine bis zum 26. November anberaumt.