Datenleck macht Zahl zu abgängigen Asylbewerbern öffentlich
Es geht um Bewohner der Aufnahmeeinrichtung in Bitburg, deren Aufenthaltsort unbekannt ist. Das eine ist, wie solche Daten nach außen gelangen können. Das andere, wie solch eine Zahl gelesen wird.
Ein Mitarbeiter einer Fremdfirma, der an der Wache der AfA in Bitburg arbeitete, verschickte die Liste mit den sensiblen Daten an einen größeren Verteiler. (Archivbild)picture alliance / dpa
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Ein Datenleck hat Zahlen zu aus einer Aufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Rheinland-Pfalz verschwundenen Menschen öffentlich gemacht und eine politische Diskussion ausgelöst. Eine Liste mit 31 seit Monaten aus der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) des Landes in Bitburg abgängigen Personen wurde widerrechtlich in Mails an einen größeren Personenkreis geschickt. Die oppositionelle CDU sieht Kontroll- und Sicherheitsmängel in der Einrichtung, was das Land zurückweist.
Eine Mail sei in der Nacht vom vergangenen Samstag auf Sonntag von einem Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma an der Wache der AfA in Bitburg verschickt worden, erklärte Integrationsstaatssekretär Janosch Littig (Grüne) in Mainz. Sie sei an die Aufsichtsbehörde ADD und alle Landtagsabgeordneten gegangen. Auch weitere Mails seien an einen größeren Personenkreis adressiert gewesen.
Strafanzeige gegen Mitarbeiter einer Fremdfirma
Da es nicht bei einer Mail geblieben sei, müsse von einem vorsätzlichen Handeln ausgegangen werden, sagte Littig. Die ADD habe inzwischen Strafanzeige erstattet, der Mitarbeiter der Fremdfirma sei am Montag freigestellt worden. Zu seinen Motiven könne noch nichts gesagt werden.
Als abgängig gilt ein Bewohner einer AfA dem Ministerium zufolge dann, wenn er drei Tage oder länger nicht mehr in der Einrichtung war. Personen, auf die das zutrifft, werden Littig zufolge in jeder AfA im Land namentlich festgehalten und würden an die ADD, die zuständige Ausländerbehörde auf kommunaler Ebene, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Polizei gemeldet, Leistungen würden eingestellt.
Grundsätzlich werde die Anwesenheit von AfA-Bewohnern an mehreren Stellen erfasst, erklärte Littig. Das geschehe etwa bei Rundgängen, bei der Essensausgabe oder an der Pforte. Die Bewohner dürften sich innerhalb des Landkreises einer AfA oder bei AfAs in einer größeren Stadt innerhalb dieser frei bewegen. Verlassen werden dürfe das jeweilige Gebiet nur nach einer Genehmigung durch das BAMF. Wenn jemand erstmalig abgängig sei, sei das eine Ordnungswidrigkeit, bei Wiederholung könne das zu einer Straftat werden.
CDU-Fraktion: Geht um Sicherheit und Glaubwürdigkeit des Staates
Der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dirk Herber, sagte: „Die Tatsache, dass so viele Personen aus einer landeseigenen Aufnahmeeinrichtung nicht mehr auffindbar sind, zeigt uns eklatante Kontroll- und Sicherheitsmängel.“ Der Staat müsse wissen, wer sich in seine Einrichtungen aufhalte und wer sie verlasse, das sei eine Frage der Sicherheit, aber auch der Glaubwürdigkeit staatlichen Handelns. Die Landesregierung müsse darlegen, welche Konsequenzen sie ziehen wolle.
Die Zahl sei nicht schön, sagte Littig. Sie müsse aber auch in Relation dazu gesehen werden, dass in den AfAs in Rheinland-Pfalz derzeit insgesamt etwa 3.000 Menschen untergebracht seien. Klar sei außerdem, dass die Handhabe für das Land begrenzt sei. „Unsere Aufnahmeeinrichtungen sind keine Gefängnisse“, betonte er. Die Bewohner könnten nicht eingesperrt werden.
Thema dürfte auch Landtagsausschuss beschäftigen
Abgänge gebe es in jeder AfA, die Zahlen hätten sich in den vergangenen Jahren in Relation zur Zahl der angekommenen Geflüchteten auch nicht nennenswert verändert. Die Gründe für Abgänge könnten ganz unterschiedlich sein. Mal besuchten AfA-Bewohner Verwandte oder Bekannte über mehrere Tage und kämen dann zurück, andere verließen Deutschland. Littig warnte davor, aus der Abgängigkeit per se eine Gefahr herauszulesen.
Die CDU-Fraktion möchte das Thema nun im Innenausschuss des Landtags erneut aufgreifen. Der kommt am 21. Januar das nächste Mal zusammen.