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CSD Dresden: Straßenfest gilt nicht als Versammlung

Für manche Behörden sind eine Veranstaltung und eine Versammlung verschiedene Dinge. Das Straßenfest des CSD Dresden wird nicht als Versammlung anerkannt. Das sorgt für Kritik.

Von dpa

30.03.2026

Der Christopher Street Day in Dresden darf nicht in Gänze als Versammlung eingestuft werden, sondern nur der Umzug (Archivbild). Robert Michael/dpa

Der Christopher Street Day in Dresden darf nicht in Gänze als Versammlung eingestuft werden, sondern nur der Umzug (Archivbild). Robert Michael/dpa

© Robert Michael/dpa

Der Christopher Street Day (CSD) in Dresden darf nach einer Entscheidung der Landesdirektion Sachsen nicht in Gänze als Versammlung eingestuft werden. Nur der Umzug sei eine Versammlung, nicht aber das mehrtägige Straßenfest, teilte die Landesdirektion als oberste Versammlungsbehörde im Freistaat mit. Hintergrund ist die Frage, wer die Kosten für Sicherheit, Infrastruktur und Reinigung tragen muss. 

Nur CSD-Umzug ist eine Versammlung

Das CSD-Straßenfest vom 4. bis 6. Juni mit Verkaufsständen, gastronomischen Angeboten und Bühnenprogrammen sei rechtlich als Veranstaltung zu bewerten, hieß es. Der Umzug am Abschlusstag, bei dem politische Meinungsäußerungen im Vordergrund stünden, sei dagegen eine Versammlung im Sinne des Versammlungsrechts. 

Kosten bei Veranstaltung muss der Veranstalter tragen

„Den gesamten CSD als Versammlung einzustufen, widerspricht dem geltenden Recht. Es müssen alle Veranstaltungen in Sachsen gleich behandelt werden“, erklärte die LDS und verwies zugleich auf die Konsequenzen: Bei einer Einstufung als Veranstaltung muss der Veranstalter die Kosten für Sicherheit, Infrastruktur und Reinigung in vollem Umfang tragen. 

Einstufung stößt im Dresdner Rathaus auf Unverständnis

Im Dresdner Rathaus löste die Entscheidung Unverständnis aus. „Politik spricht oft über Bürokratie-Abbau und mehr Bürgerfreundlichkeit, deshalb verstehe ich nicht, warum ausgerechnet hier für den CSD ein Bürokratiemonster geschaffen und nicht im Sinne eines Teils der Bürgerschaft gehandelt wird“, betonte Oberbürgermeister Dirk Hilbert, der schon mehrfach Schirmherr des CSD war. 

Scharfe Kritik an Behördenentscheidung

„Der CSD steht für den Kampf für die Rechte von queeren Menschen, er ist damit per se eine politische Veranstaltung. Wenn die Landesdirektion Sachsen dem CSD nun trotzdem seine Versammlungseigenschaft abspricht, offenbart das eine massive Ignoranz gegenüber der Bedeutung des Christopher Street Day“, kritisierte Grünen-Innenpolitiker Valentin Lippmann.

Die Dresdner SPD-Politikerin Dana Frohwieser bezeichnete die Entscheidung der Landesdirektion als „politisch motivierten Angriffe auf die Versammlungsfreiheit“ und „Sargnagel für die Grundfeste unserer Demokratie“. Wie Lippmann forderte sie eine Zurücknahme der Anordnung. 

Die Linken im Landtag hatten über eine Kleine Anfrage herausgefunden, dass es im vergangenen Jahr zu vielen Anfeindungen gegen den CSD kam. „Fast alle CSDs wurden Ziel von Störaktionen, teils auch körperlichen Übergriffen. Allerdings landet nur ein Teil davon in der Statistik“, teilte die Linksfraktion mit.

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