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Beziehung mit Häftling - Gericht bestätigt Entlassung

Eine Justizbeamtin ist mit einem Mann liiert, der in einem anderen Gefängnis einsitzt. Sie erweckt den Eindruck, die Beziehung zu beenden. Was geschah dann?

Von dpa

18.03.2026

Das Gericht betont, dass der Justizvollzug ein besonders sensibler und sicherheitsrelevanter Bereich ist. (Symbolbild)picture alliance/dpa

Das Gericht betont, dass der Justizvollzug ein besonders sensibler und sicherheitsrelevanter Bereich ist. (Symbolbild)picture alliance/dpa

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Wegen des Kontakts zu ihrem inhaftierten Lebensgefährten ist eine Justizvollzugsbeamtin rechtmäßig entlassen worden. Das entschied das Verwaltungsgericht Darmstadt und lehnte damit den Eilantrag gegen die fristlose Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf ab.

Laut den Angaben begann die Frau im Januar 2025 den Vorbereitungsdienst für den Justizvollzugsdienst. Ihren Partner hatte sie bereits zuvor kennengelernt. Dieser war demnach im April 2025 aus Spanien nach Deutschland überstellt und in ein Gefängnis in Hessen gebracht worden. Dort habe er beantragt, die Frau, die in einer anderen Justizvollzugsanstalt eingesetzt war, als Telefonkontakt registrieren zu lassen. 

Liebesbriefe und vertrauliche Telefonate

Die Beamtin habe die Anstaltsleitung am selben Tag unaufgefordert über die Beziehung informiert, aber zugleich den Eindruck erweckt, den Kontakt künftig abzubrechen. „Im weiteren Verlauf setzte sie den Kontakt zu ihrem Lebensgefährten jedoch fort, schrieb ihm Liebesbriefe, übersandte ihm Lichtbilder von sich und führte mit ihm vertrauliche Telefongespräche, ohne dies ihrer Anstaltsleitung mitzuteilen“, erklärte das Verwaltungsgericht. 

Die Frau habe durch ihr Verhalten das Vertrauen ihres Dienstherrn nachhaltig und endgültig zerstört und mehrere beamtenrechtliche Dienstpflichten verletzt, erklärte das Gericht. Auch sei der Justizvollzug ein „besonders sensibler und sicherheitsrelevanter“ Bereich. Von Vollzugsbediensteten werde erwartet, gegenüber Gefangenen eine professionelle Distanz zu wahren. 

Frau legt Beschwerde gegen Beschluss ein

Verhältnisse zu Inhaftierten könnten erhebliche Sicherheitsrisiken bedeuten. „Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Antragstellerin nicht in derselben Justizvollzugsanstalt eingesetzt gewesen ist“, hieß es. 

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Die Frau habe dagegen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt.

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