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Bessere Entlohnung für Gefangene in MV

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hebt nun auch MV die Bezahlung für Arbeit in Haft an. Ein Teil wird zurückgelegt.

Von dpa

13.01.2026

Arbeit in Haft wird in MV künftig besser bezahlt. (Archivbild)Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/dpa

Arbeit in Haft wird in MV künftig besser bezahlt. (Archivbild)Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/dpa

© Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/dpa

Wer in Haft arbeitet, soll dafür künftig mehr Geld in Mecklenburg-Vorpommern bekommen. „Die Vergütung der Gefangenen und Sicherungsverwahrten wird erhöht“, kündigte Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) an. Wer etwa als Schlosser mit der höchsten Vergütungsstufe arbeite, bekomme künftig 30,20 Euro pro Tag statt bisher 20,23 Euro.

Die Landesregierung plant den Angaben zufolge die Änderung gleich mehrerer Justizvollzugsgesetze, um die Resozialisierung zu stärken. Das Kabinett gab grünes Licht für die Entwürfe von Ministerin Bernhardt.

Bei der Gefangenenvergütung wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Die Karlsruher Richter hatten die Vergütungen in Nordrhein-Westfalen und Bayern in einem Urteil vom 20. Juni 2023 als verfassungswidrig gekippt, wie es hieß.

Teil vom Verdienst als Startkapital für Freiheit 

Nun soll auch in MV die Vergütung für die Arbeit von Häftlingen steigen. „Damit sollen sie die Chance bekommen, Schulden tilgen zu können oder Unterhaltszahlungen zu begleichen“, so die Ministerin. Ein Teil des Verdienstes soll angespart werden und den Insassen erst bei der Entlassung zur Verfügung stehen. „Damit soll die Wiedereingliederung der Gefangenen und Untergebrachten erleichtert werden“, erläuterte Bernhardt. Das Geld könne etwa für eine Mietkaution verwendet werden oder um Tatfolgen auszugleichen.