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Bau für Surfpark in Stade darf beginnen

Nach langem Klageweg kann der Bau nun beginnen. Zukünftig soll unweit von Hamburg ein neues Surfer-Mekka entstehen.

Von dpa

07.10.2026

Der Bau für den „Surfgarten“ kann sofort beginnen. (Symbolbild)Friso Gentsch/dpa

Der Bau für den „Surfgarten“ kann sofort beginnen. (Symbolbild)Friso Gentsch/dpa

© Friso Gentsch/dpa

Baustopp aufgehoben: Für den neuen Surfpark in Stade können die Bauarbeiten beginnen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden und damit einer Beschwerde des Investors und der Stadt stattgegeben, wie das Gericht mitteilte. Zuvor hatte der Umweltverband BUND einen Baustopp für das Kernstück des geplanten Parks erwirkt. 

Im Oktober 2024 hatte das OVG den Baustopp noch selbst verhängt, unter anderem wegen formeller Fehler. Nach Nachbesserungen hatte der Investor zunächst auf eine Aufhebung des Baustopps Anfang 2026 gehofft - das Verwaltungsgericht Stade hatte ihn aber aufrechterhalten. Das OVG sah dafür nun keinen Grund mehr.

Park soll nur 35 Kilometer von Hamburg entstehen

Der Surfpark soll auf einer Fläche von knapp 17 Hektar entstehen, wie das OVG mit Verweis auf den Bebauungsplan mitteilte. Bisher werde das Gebiet, das rund 35 Kilometer Luftlinie von der Hamburger City entfernt ist, landwirtschaftlich genutzt. Der „Surfgarten“ verspricht bis zu 1.000 Wellen pro Stunde und soll auch Anfänger anlocken. Die ungefähren Investitionskosten belaufen sich auf rund 20 Millionen Euro.

Wie gefordert wurden in der nachgebesserten Planung die Mängel behoben, befand das OVG. So sei der Ausgleich für die Eingriffe in die Natur „fehlerfrei“. Anders als das Verwaltungsgericht ist das OVG zudem der Meinung, dass der Bebauungsplan nicht mehr gegen das sogenannte Raumordnungsrecht verstößt.

Kritik wegen Wasserverbrauch

Der BUND hatte in der Vergangenheit unter anderem einen hohen Wasserbedarf bemängelt, der nicht allein durch Niederschlag gedeckt werden könne. Initiator Jan Podbielski verwies dagegen immer wieder auf ein geschlossenes Wassersystem, das der Schwimmbadtechnologie ähnlich sei, und auf die Nutzung von Regenwasser.

„Der Beschluss ist unanfechtbar. Mit dem Bau des Vorhabens kann damit begonnen werden“, teilte das OVG mit. Rechtsmittel in der Hauptsache seien aber weiterhin möglich.

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