Athletenvertreter kritisieren Entwurf zum Sportfördergesetz
Noch immer ringen Politik und Sport um das geplante Sportfördergesetz. Die Staatsministerin Schenderlein legt einen neuen Entwurf vor - die Vereinigung Athleten Deutschland zeigt sich „schockiert“.
Sport-Staatsministerin Christiane Schenderlein (CDU) plant ein sogenanntes Sportfördergesetz. (Archivbild)Michael Kappeler/dpa
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Athletenvertreter haben auch den neuen Entwurf der Bundesregierung für ein Sportfördergesetz kritisiert. Insbesondere bemängeln sie den aus ihrer Sicht zu geringen Einfluss innerhalb der geplanten Sportagentur. „Athleten Deutschland zeigt sich schockiert über den am Mittwoch veröffentlichten Referentenentwurf des Bundeskanzleramts für ein Sportfördergesetz und lehnt diesen in der vorliegenden Form entschieden ab“, sagte die Präsidentin von Athleten Deutschland, Pia Greiten.
Der Entwurf liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Sport-Staatsministerin Christiane Schenderlein (CDU) könnte das überarbeitete Sportfördergesetz kommende Woche im Kabinett präsentieren. „Der Entwurf bleibt in zentralen Punkten hinter den eigenen Zielsetzungen zurück und wird dem immer wieder formulierten Anspruch, “Athletinnen und Athleten in den Mittelpunkt zu stellen“, nicht gerecht“, hieß es weiter in der Stellungnahme des Vereins.
Worum geht es bei dem Gesetz?
Seit Jahren debattieren Sportverbände, Politiker und Athletenvertreter über ein passendes Sportfördergesetz. Mit diesem soll die Förderung des Spitzensports unabhängig von der jeweiligen Bundesregierung klar festgeschrieben werden. Das Gesetz soll der größeren Planungssicherheit, dem Bürokratieabbau und am Ende der besseren Leistungsfähigkeit der Sportlerinnen und Sportler dienen.
Kernstück des Sportfördergesetzes ist die Gründung einer unabhängigen Sportagentur zur Verteilung der Fördermillionen. Vorgesehen ist, dass die Agentur ab 2027 ihre Arbeit aufnehmen und zunächst über die Verteilung der Mittel für den Sommersport ab dem Jahr 2029 entscheiden soll. Offen ist, wann der Bundestag das Sportfördergesetz verabschieden wird.
Warum gab es Kritik am vorherigen Entwurf?
Schenderlein überarbeitete den Gesetzentwurf, nachdem unter anderem der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) kritisiert hatte, dass dem organisierten Sport zu wenig Mitspracherecht eingeräumt werde und der politische Einfluss zu groß sei. Im ursprünglichen Modell war im fünfköpfigen Stiftungsrat – dem zentralen Entscheidungsgremium – lediglich ein Vertreter des DOSB vorgesehen.
Der neue Entwurf sieht neun Mitglieder vor: drei Vertreter des DOSB, fünf des Bundes sowie einen Vertreter der Sportministerkonferenz der Länder. „Eine unabhängige und wirksame Athletenvertretung ist im deutschen Sportsystem weiterhin nicht gewünscht“, bemängelte Greiten.