Politik Inland

Gericht verhandelt über Klage gegen Sorben-Stiftung

Es geht um Geld, aber im Grunde um viel mehr. Das Sorbische Parlament verlangt endlich Anerkennung durch staatliche Institutionen. Nun haben Dresdner Verwaltungsrichter zu befinden.

Von dpa

17.11.2025

Das Verwaltungsgericht Dresden verhandelt am Dienstag über eine Klage des Sorbischen Parlamentes gegen die Stiftung für das Sorbische Volk (Symbolbild). Robert Michael/dpa

Das Verwaltungsgericht Dresden verhandelt am Dienstag über eine Klage des Sorbischen Parlamentes gegen die Stiftung für das Sorbische Volk (Symbolbild). Robert Michael/dpa

© Robert Michael/dpa

Sorbisches Parlament (Serbski Sejm) versus Stiftung für das Sorbische Volk: Das Parlament begehrt seit langem eine Gleichbehandlung mit anderen Einrichtungen der slawischen Minderheit, die im Osten Sachsens und im Süden von Brandenburg beheimatet ist. Denn staatliche Institutionen verweigern der 2008 entstandenen frei gewählten Volksvertretung der Sorben und Wenden bis jetzt die Anerkennung. Das sorgt bei den Mitstreitern des Serbski Sejm zunehmend für Unmut.

Verwaltungsgericht Dresden entscheidet über Klage

An diesem Dienstag soll nun das Verwaltungsgericht Dresden eine seit drei Jahren anhängige Klage des Sorbischen Parlamentes gegen die Stiftung für das Sorbische Volk beraten. Die Stiftung verteilt die Gelder, die der Bund und die Länder Brandenburg und Sachsen an sorbische Einrichtungen vergeben - aktuell knapp 24 Millionen Euro pro Jahr. Der Serbski Sejm möchte auch davon profitieren, ging bisher aber leer aus.

Konkret möchte der Sejm Geld für eine Geschäftsstelle des Vereins Smy (deutsch „wir sind“), der sich für die Bewahrung und Förderung der sorbischen Sprache, Kultur und Identität einsetzt. Sie soll auch die Arbeit des Sorbischen Parlaments Serbski Sejm administrativ ermöglichen.

Serbski Sejm beruft sich auf Völkerrecht zur Selbstbestimmung

Der Serbski Sejm beruft sich auf das Völkerrecht zur Selbstbestimmung und fordert eine Körperschaft des öffentlichen Rechts für das sorbische Volk, ähnlich vieler Religionsgemeinschaften und Universitäten. Das Parlament sieht einen eklatanten Widerspruch in dem Umstand, dass die Stiftung in ihrer Rechtsform keine politische Arbeit fördern darf, aber die von ihr finanzierten Institutionen wie die Domowina (Bund Lausitzer Sorben) die politische Repräsentanz des sorbischen Volkes ausfüllen sollen.

„Entweder darf die Stiftung tatsächlich nichts Politisches fördern, dann gäbe es für das sorbische Volk keine finanziell unterbaute Möglichkeit, sich politisch zu artikulieren geschweige denn zu formieren. Oder aber die Stiftung fördert auch politische Arbeit, dann wäre dafür aber ein demokratisch durch Wahlen legitimiertes Parlament an erster Stelle zu fördern“, lautet die Argumentation des Serbski Sejm.

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