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Gericht verhandelt Streit um Teilzeit für Polizistin

Eine Polizeibeamtin kämpft vor Gericht um die Reduzierung ihrer Arbeitszeit – aus privaten Gründen mit Verweis auf ihr Eheleben. Das Land lehnt wegen Personalmangels ab.

Von dpa

18.02.2026

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verhandelt am Mittwoch mündlich im Streit um den Wunsch nach Teilzeit einer Polizeibeamtin. (Archivbild)Bernd Thissen/dpa

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verhandelt am Mittwoch mündlich im Streit um den Wunsch nach Teilzeit einer Polizeibeamtin. (Archivbild)Bernd Thissen/dpa

© Bernd Thissen/dpa

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verhandelt am Mittwoch (10.00 Uhr) einen Streit um den Wunsch nach Teilzeit einer Polizeibeamtin. Das Land Nordrhein-Westfalen lehnte den Wunsch der Frau unter Verweis auf die dünne Personallage ab. 

Die Polizistin hatte private Gründe für den Wunsch nach Reduzierung der Stundenzahl geltend gemacht: Der Job ihres Manns sei sehr zeitraubend, er sei tagsüber immer außer Haus, mit ihrem Job in Vollzeit seien damit auch Nachtdienste verbunden. So bleibe kaum Zeit für das gemeinsame Eheleben.

In einer Terminankündigung spricht das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen davon, dass die Klägerin vorgetragen habe, dass die im Grundgesetz geschützte Ehe nicht vollzogen werden könne. 

Der Anwalt der Frau, der gleichzeitig ihr Ehemann ist, sagte der Deutschen Presse-Agentur vor der mündlichen Verhandlung, dass es bei dem Streit um die Ungleichbehandlung gehe. Kolleginnen seiner Frau sei in vergleichbaren Fällen Teilzeit genehmigt worden. Seiner Frau als Klägerin gehe es um die Klärung dieser in ihren Augen ungerechten Behandlung. Ein Urteil will das Gericht voraussichtlich im Anschluss an die Verhandlung verkünden.

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