Politik Inland

Bayerisches Blindengeld für mehr als 14.600 Menschen

In Bayern haben blinde und stark sehbehinderte Menschen Anspruch auf Blindengeld. Die verantwortliche Behörde zahlte zuletzt mehr als 90 Millionen Euro aus.

Von dpa

04.01.2025

Blinde Menschen haben in Bayern Anspruch auf Blindengeld. (Symbolbild)Paul Zinken/dpa

Blinde Menschen haben in Bayern Anspruch auf Blindengeld. (Symbolbild)Paul Zinken/dpa

© Paul Zinken/dpa

In Bayern sind im vergangenen Jahr mehr als 93 Millionen Euro an Blindengeld geflossen. Das ist mehr als im Vorjahr, als knapp 90 Millionen Euro ausgezahlt wurden, wie das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) mit Sitz in Bayreuth mitteilte. Das Geld ging 2024 an mehr als 14.600 Berechtigte, im Jahr zuvor waren es 14.473 Menschen, die einen Anspruch auf Blindengeld hatten. Allerdings stieg in den vergangenen Jahren auch die Höhe der Leistung an.

Das volle bayerische Blindengeld beträgt demnach aktuell 748 Euro pro Monat. Vor Juli 2023 waren es noch 716 Euro, zuvor 651 Euro ab Januar 2022 und 685 Euro ab dem Juli 2022. 

Keine Kürzungspläne beim Blindengeld

Das Blindengeld ist eine Landesleistung, bezahlt aus dem Haushalt des Freistaats. Eine Kürzung sei aktuell nicht in Planung, hieß es aus dem Sozialministerium. Zuletzt hatte die Staatsregierung angekündigt, beim Landespflegegeld in Bayern zu kürzen, zudem entfällt das Krippengeld. Die Begründung: die schwierige Haushaltslage.

Bayerisches Blindengeld bekommen blinde beziehungsweise hochgradig sehbehinderten Menschen „zum Nachteilsausgleich für deren Mehraufwand im Alltagsleben“, teilte das ZBFS mit. „Berechtigte erhalten diese Leistung unabhängig vom Einkommen.“ Die selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft werde mit dem Blindengeld wesentlich gefördert, sagte ZBFS-Präsident Norbert Kollmer. 

Taubblinde Menschen erhalten den doppelten Betrag Blindengeld, betroffen sind derzeit im Freistaat 363 Menschen. Für stark sehbehinderte Menschen – in Bayern zählt das ZBFS 3.382 Berechtigte – gibt es aktuell 224,40 Euro.

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