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Sohn zum Mord angestiftet? Vater aus Gefängnis entlassen

Ein Vater soll seinen Sohn zu einem Mord angestiftet haben. Jetzt liegt die Anklage vor - und als Reaktion hat das Gericht den Mann aus der U-Haft entlassen.

Von dpa

19.11.2025

Das Landgericht Duisburg hat einen 40-Jährigen aus der Haft entlassen. Die Richter sind nicht überzeugt, dass er seinen Sohn zu einem Mord angestiftet hat. (Symbolbild)Christoph Reichwein/dpa

Das Landgericht Duisburg hat einen 40-Jährigen aus der Haft entlassen. Die Richter sind nicht überzeugt, dass er seinen Sohn zu einem Mord angestiftet hat. (Symbolbild)Christoph Reichwein/dpa

© Christoph Reichwein/dpa

Nach mehreren Monaten in Untersuchungshaft ist ein Vater, der seinen Sohn zu einem Mord angestiftet haben soll, wieder auf freien Fuß gekommen. Das Landgericht Duisburg habe den Haftbefehl gegen den 40-Jährigen aufgehoben, sagte ein Gerichtssprecher.

Polizei und Staatsanwaltschaft gehen davon aus, dass der Mann seinen 22-jährigen Sohn zu einem Mord angestiftet hat. Der Sohn sitzt weiterhin in Untersuchungshaft. Zuvor hatte die „Rheinische Post“ berichtet.

Richter prüfen die Anklage

Die zuständigen Richter hätten inzwischen die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Vater und Sohn vorliegen. Dabei seien sie zu dem Ergebnis gekommen, dass gegen den 40-Jährigen kein sogenannter dringender Tatverdacht mehr bestehe, sagte ein Gerichtssprecher.

Zu einem Prozess gegen ihn könnte es aber trotzdem noch kommen. Denn während für die U-Haft ein dringender Tatverdacht die Voraussetzung ist, reicht für einen Prozess ein hinreichender Tatverdacht. Ob es zum Prozess gegen den 40-Jährigen kommt, habe die Kammer aber noch nicht entschieden, sagte der Gerichtssprecher.

Festnahme durch Spezialkräfte

Der 22-jährige Sohn des Mannes soll in Duisburg einen 42-Jährigen getötet haben. Polizisten hatten das Opfer am 13. Juni tot in seiner Wohnung gefunden. Weil sie den 42-Jährigen seit mehreren Tagen nicht erreichen konnten, hatten sich Bekannte an die Polizei gewandt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war er in Folge körperlicher Gewalteinwirkung in seiner Wohnung verblutet. Zum möglichen Motiv für die Tat ist bislang nichts bekannt.

Den 22-jährigen Deutschen hatte die Polizei kurz nach der Tat festgenommen. Nach dem Vater war öffentlich gefahndet worden. Nachdem ein Zeuge den entscheidenden Hinweis gegeben hatte, nahmen Spezialkräfte ihn fest.

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