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Pflegebedürftige Mutter erstickt: Haftstrafe für Ukrainerin

Nach dem Erstickungstod einer 89-jährigen Ukrainerin in Duisburg gerät schnell die Tochter in Verdacht. Die bestreitet die Totschlags-Vorwürfe vor Gericht. Die Richter überzeugt sie jedoch nicht.

Von dpa

26.01.2026

Die Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten. (Symbolbild)Roland Weihrauch/dpa

Die Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten. (Symbolbild)Roland Weihrauch/dpa

© Roland Weihrauch/dpa

Fünfeinhalb Monate nach dem gewaltsamen Tod einer pflegebedürftigen Ukrainerin in Duisburg hat das Duisburger Schwurgericht die Tochter verurteilt. Die Richter verhängten am Montag sieben Jahre und sechs Monate Haft wegen Totschlags.

Rötungen und Blutergüsse

Die 89-jährige Seniorin war im August 2025 tot in ihrem Pflegebett aufgefunden worden. Weil die Leiche massive Hautrötungen und mehrere Blutergüsse aufwies, wurde eine Obduktion angeordnet. Dabei stellten die Ärzte fest, dass die Frau erstickt war. Und weil sowohl der Kehlkopf als auch zwei Rippen gebrochen waren, geriet schnell die Tochter in Verdacht, den Tod gewaltsam herbeigeführt zu haben.

Die heute 60-jährige Ukrainerin war 2022 aus ihrer Heimat nach Duisburg geflüchtet. Ein Jahr später hatte sie ihre Mutter bei sich aufgenommen und zuletzt fast rund um die Uhr gepflegt.

Angeblich Erste Hilfe geleistet

Im Prozess hatte die Angeklagte bestritten, ihre Mutter getötet zu haben. Stattdessen schilderte sie, dass ihre Mutter einen Erstickungsanfall erlitten habe, woraufhin sie eine Herzdruckmassage durchgeführt habe.

Für die Richter deutet das Verletzungsbild jedoch ganz klar auf einen gewaltsam herbeigeführten Tod hin.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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