Panorama

Mann in Waldsassen getötet - Schuss in den Kopf

Ein Jäger soll einen Mann in der Oberpfalz erschossen haben - gezielt, direkt in den Kopf. Warum, müssen die Ermittlungen zeigen. Der Verdächtige und das Opfer lebten im selben Haus.

Von dpa

08.12.2025

Nach einem Tötungsdelikt im oberpfälzischen Waldsassen ermittelt die Polizei gegen einen 67-Jährigen. (Symbolbild)Peter Kneffel/dpa

Nach einem Tötungsdelikt im oberpfälzischen Waldsassen ermittelt die Polizei gegen einen 67-Jährigen. (Symbolbild)Peter Kneffel/dpa

© Peter Kneffel/dpa

Der mutmaßliche Mörder eines Mannes in Waldsassen (Landkreis Tirschenreuth) hat seinem Opfer nach Erkenntnis der Ermittler in den Kopf geschossen. Dem 67 Jahre alten Jäger werde Mord vorgeworfen. „Der Beschuldigte soll den Getöteten heimtückisch, das heißt, ohne dass sich dieser aufgrund seiner Arglosigkeit eines Angriffs versehen hat, getötet haben“, teilte die Staatsanwaltschaft Weiden in der Oberpfalz mit. Der Verdächtige habe einen Jagdschein, der ihm zum Besitz der Tatwaffe berechtigt habe. Bei der Tatwaffe handelt es sich nach Behördenangaben um eine Pistole mit dem Kaliber neun Millimeter.

Unter einem Dach

Der verdächtige Deutsche und das Opfer (64) lebten den Angaben zufolge im selben Wohnhaus, das der Mutter des Beschuldigten gehört. Der 67-Jährige, der mittlerweile in Untersuchungshaft sitzt, habe im Erdgeschoss gewohnt, der Geschädigte im 2. Obergeschoss. Ob es vor der Tat einen Streit zwischen den Männern oder ähnliches gegeben hat, wurde bisher nicht mitgeteilt. „Zum Motiv bzw. zu den Hintergründen der Tat können derzeit keine Angaben gemacht werden“, so die Staatsanwaltschaft.

Selbst zur Polizei

Der Verdächtige soll den 64-jährigen Deutschen am Donnerstagmorgen in dessen Wohnung erschossen haben. Nach der Tat war der Mann selbst zur Polizei gegangen und hatte sich gestellt. 

Im Zuge der Ermittlungen stellten Beamte nach Polizeiangaben mehrere Schusswaffen in der Wohnung des Beschuldigten sicher. Die Ermittler versuchen nun, den Tathergang zu rekonstruieren. Der Beschuldigte ist laut Staatsanwaltschaft zuvor strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten.

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