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Frau überlebt Messerangriff – Angeklagter räumt Tat ein

Nach einem Angriff im Maisfeld kämpfte sich eine Frau lebensgefährlich verletzt auf die Straße. Was der Angeklagte zu den Vorwürfen am Landgericht Münster sagt.

Von dpa

02.02.2026

Am Landgericht Münster hat ein Prozess um einen versuchten Mord im Münsterland begonnen. (Symbolbild)David Inderlied/dpa

Am Landgericht Münster hat ein Prozess um einen versuchten Mord im Münsterland begonnen. (Symbolbild)David Inderlied/dpa

© David Inderlied/dpa

Im Prozess um einen versuchten Mord in einem Maisfeld bei Nottuln hat der Angeklagte am ersten Verhandlungstag am Landgericht Münster über seinen Anwalt alle Vorwürfe eingeräumt. Laut der Anklage der Staatsanwaltschaft soll der 38-Jährige aus Aserbaidschan im vergangenen September im Kreis Coesfeld im Münsterland auf seine getrennt von ihm lebende Ehefrau eingestochen haben. Die Frau hatte sich trotz lebensgefährlicher Verletzungen noch auf die Straße retten und Hilfe holen können.

Die Eheleute sind seit 14 Jahren verheiratet, haben zwei gemeinsame Kinder. Einige Zeit vor der Tat hatte sich die Frau von ihrem Mann getrennt. Sie hatten sich oft gestritten, so steht es in der schriftlichen Einlassung zu der Tat, die der Angeklagte heute durch seinen Verteidiger verlesen ließ. Er sei schon länger arbeitslos gewesen und habe viel Alkohol getrunken. Am Tattag hatten sich die beiden getroffen, um gemeinsam einzukaufen.

Tatwaffe gekauft 

Dabei hatte der Angeklagte auch die zwei Messer gekauft, von denen er eins später als Tatwaffe benutzt haben soll. Nach dem Einkauf seien die beiden zur Bushaltestelle gegangen. Die Frau soll kurz im angrenzenden Maisfeld verschwunden sein. Dort soll der Ehemann dann mehrfach zugestochen haben, in den Rücken, die Beine und den Bauch.

Schwer verletzt und mit hohem Blutverlust hatte sich die Frau noch auf die Straße geschleppt und ein Auto angehalten. Mit einer Notoperation über sechs Stunden in der Uniklinik Münster konnte sie gerettet werden. Der Mann hatte sich einen Tag nach der Tat bei der Polizei gestellt.

Motiv: Frust über Ausreise

Auch zum Motiv äußerte sich der Angeklagte über seinen Anwalt. Er hätte am Tag nach der Tat in seine Heimat zurückkehren sollen. Darüber sei er frustriert gewesen und enttäuscht, dass seine Ehefrau die Ausreise offenbar begrüßte. Er habe kein Geld verdient und sich wertlos gefühlt. Er habe auch die Bankkarte und das Handy seiner Frau mitgenommen. Heute tue ihm alles sehr leid, vor allem auch, was er seinen Kindern damit angetan habe.

Die Ehefrau selbst will nicht als Zeugin vor Gericht aussagen. Den Antrag ihrer Anwältin, auch zum Schutz ihrer Kinder die Öffentlichkeit von dem gesamten Verfahren auszuschließen, lehnten die Richter ab.

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