Amtsgerichte sollen ab 2026 mehr Zivilverfahren übernehmen
Eine geplante Umverteilung der Arbeit zwischen Amts- und Landgerichten soll zu mehr wohnortnahen Verfahren führen. Hessens Justizminister Heinz sieht zudem Vorteile für Justiz-Beschäftigte.

Amtsgerichte sollen künftig bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro für Zivilverfahren zuständig sein. (Symbolbild)David-Wolfgang Ebener/dpa
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Die Arbeit zwischen Land- und Amtsgerichten soll neu verteilt werden. Das hessische Justizministerium erhofft sich davon nach eigenen Angaben eine Stärkung der Amtsgerichte und damit der „Justiz vor Ort“. Zum 1. Januar 2026 soll die Streitwertgrenze für die erstinstanzliche Zuständigkeit von derzeit 5.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben werden. Das bedeutet, dass die Amtsgerichte künftig mehr Verfahren bekommen, für die bislang die Landgerichte zuständig waren. Grundlage für die Umverteilung sind geplante neue bundesweite Vorgaben.
Manche Justiz-Beschäftige könnten näher am Wohnort arbeiten
„Künftig können mehr Verfahren der Bürgerinnen und Bürger wohnortnah geführt werden“, erläuterte Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU). Außerdem könne sich die neue Regelung positiv auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der hessischen Justiz auswirken. „So können mögliche Personalverlagerungen dazu führen, dass sie näher an ihrem
Wohnort arbeiten“, ergänzte Heinz.

Die Arbeit zwischen Land- und Amtsgerichten soll neu verteilt werden. Das Justizministerium erhofft sich davon eine Stärkung der Amtsgerichte und damit der „Justiz vor Ort“. (Symbolbild)Uwe Zucchi/dpa
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Amtsgerichte sind bislang in Zivilsachen für Fälle mit einem Streitwert von bis zu 5.000 Euro zuständig; bei zivilrechtlichen Streitigkeiten mit einem höheren Streitwert muss man sich direkt an ein Landgericht wenden. Diese Grenze ist laut Bundesjustizministerium seit mehr als 30 Jahren unverändert.
Es droht die Schließung von Amtsgerichten
„Die Zahl der erstinstanzlich bei den Amtsgerichten eingegangenen Zivilverfahren ist in den letzten Jahrzehnten jedoch immer weiter zurückgegangen“, heißt es im Entwurf des Bundesgesetzes. Diese Schwächung sei insbesondere für kleinere Amtsgerichte problematisch, da diese den Rückgang der Eingangszahlen nicht durch einen Abbau der Stellen kompensieren könnten und daher die Gefahr bestehe, dass sie geschlossen werden müssten.
Da zivilrechtliche Streitigkeiten in verschiedenen Rechtsgebieten zunehmend komplexer würden, sollen einige Fälle unabhängig vom Streitwert einem Gericht zugewiesen werden, wie es im Entwurf weiter heißt. Als Beispiel werden Fälle des Nachbarrechts genannt. Diese sollen den Plänen zufolge den Amtsgerichten unabhängig vom Streitwert zugewiesen werden, da die Ortsnähe oft eine besondere Rolle spielt.