Kreis Borken

Anmeldephase für Kitaplätze im Kreis Borken ist gestartet

Das Anmeldeverfahren zum nächsten Kindergartenjahr 2026/27 hat begonnen. Erziehungsberechtigte im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes (außer Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau, die jeweils über ein eigenes Jugendamt verfügen) können ihre Kinder über das Internet-Portal „webKita“ bei den Kindertageseinrichtungen und den Fachberatungen der Kindertagespflege bis zum 31. Oktober anmelden.

Von Borkener Zeitung

14.10.2025

Wer ein Kind hat, das nächstes Jahr eine Kita besuchen kann, kann dieses jetzt anmelden.

Wer ein Kind hat, das nächstes Jahr eine Kita besuchen kann, kann dieses jetzt anmelden.

© Patrick Pleul/dpa

KREIS BORKEN.Unter kreis-borken.de/webkita gibt es alle Infos zur Betreuung, zu Elternbeiträgen und auch Anleitungen zum Umgang mit „webKita“.

Kitas und Kindertagespflege präsentieren sich hier mit ihren pädagogischen Angeboten und organisatorischen Daten. Nach einer Registrierung können Eltern Vormerkungen für die Betreuung und frühkindliche Bildung in ihren gewünschten Kitas und der Kindertagespflege erstellen. Die digitale Anmeldung ersetze allerdings nicht den persönlichen Kontakt zur Einrichtung, heißt es in einer Mitteilung des Kreises. Wichtig bleibe das persönliche Gespräch zwischen Eltern und den Betreuungsanbietern. Danach bestätigen die Einrichtungen die Vormerkungen. Viele Kitas bieten in diesen Wochen Tage der offenen Tür an.

Portal soll Prozesse leichter und transparenter machen

Mit dem Portal sollen die Verwaltungsprozesse rund um die Kindertagesbetreuung und die Kommunikation aller Akteure einfacher und transparenter gestaltet werden. Über die Benutzerkonten der Eltern in „webKita“ kann der Fachbereich Jugend und Familie mit den Eltern elektronisch Kontakt aufnehmen. Eltern sollen frühzeitig eine erste, noch nicht verbindliche Rückmeldung zu ihrem Betreuungswunsch erhalten und im November aus mehreren, gleichzeitig vorliegenden Angeboten wählen können.

Der Fachbereich bittet darum, nur den Stundenumfang anzumelden, der tatsächlich benötigt wird. Zur Wahl stehen 25, 35 oder 45 Stunden pro Woche, letztere Variante muss mit einem Erklärungsbogen belegt werden.

Für Kinder unter drei Jahren besteht grundsätzlich die Wahl, das Kind in der Kita oder in Kindertagespflege betreuen zu lassen. Ab dem dritten Lebensjahr ist die Kindertageseinrichtung grundsätzlich vorrangig, bis zum tatsächlichen Wechsel in die Kita werden noch Übergangszeiten gefördert.

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