„Gloria“ darf weiterleben: Antrag auf Tötung abgelehnt
Nun ist es amtlich: „Gloria“ darf nicht getötet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Donnerstag entschieden. Wolfsgegner sind enttäuscht von dem Urteil.
Wolfsgegner haben am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf demonstriert
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Entscheidung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts
DÜSSELDORF/RAESFELD. Die Wolfsgegner, die am Donnerstagmorgen die Verhandlung am Düsseldorfer Verwaltungsgericht verfolgt haben, sind enttäuscht. Das Gericht hat einen Antrag, die Wölfin „Gloria“ zu töten, abgelehnt. Den Antrag hatte der Hünxer Schäfer Kurt Opriel gestellt. Er wollte den Kreis Wesel verpflichten, eine Ausnahmegenehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu erteilen, damit die Wölfin abgeschossen werden darf.
Kurt Opriel erklärte nach der Verhandlung im BZ-Gespräch, er sei enttäuscht von der Entscheidung, „weil der Wolf wohl einen höheren Stellenwert hat zu leben als unsere Schafe“. Er habe sich zudem mehr Klarheit über die Richtlinien bei Herdenschutzmaßnahmen erhofft, ergänzte der Schäfer aus Hünxe. Opriels Angaben zufolge wurden bereits 26 seiner Tiere von der Wölfin gerissen.
Kritik an Entscheidung
Opriels Rechtsanwalt Stefan Steinkühler kritisierte: Das Gericht habe es sich mit der Entscheidung zu leicht gemacht. Dabei bezog sich der Jurist auf die Begründung des Gerichts, dass der Schäfer aufgrund der getroffenen Schutzmaßnahmen künftig keine ernsthaften wirtschaftlichen Schäden zu erwarten habe.
Schäfer Matthias Rittmann aus Schermbeck-Gahlen schlug in dieselbe Kerbe. Das Gericht habe sich in seiner Begründung lediglich auf den wirtschaftlichen Schaden bezogen, kritisierte er im BZ-Gespräch. Es habe sich „die Aktionen der Wölfin im weiteren Umfeld gar nicht genauer angesehen“. Rittmann ergänzte: „Damit, finde ich, ist die Entscheidung doch ein bisschen zu oberflächlich.“
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