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Veit sieht Reformbedarf bei Volksgesetzgebung

Im Oktober waren die Hamburger erstmals seit Jahren wieder für zwei Volksentscheide an die Urnen gerufen worden. Im Nachgang schaut die Bürgerschaftspräsidentin kritisch auf das Verfahren.

Von dpa

21.02.2026

Veit will, dass Volksinitiativen umfassender und transparent über ihre Geldgeber berichten müssen. (Archivbild) Marcus Brandt/dpa

Veit will, dass Volksinitiativen umfassender und transparent über ihre Geldgeber berichten müssen. (Archivbild) Marcus Brandt/dpa

© Marcus Brandt/dpa

Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit sieht als Konsequenz der vergangenen Volksentscheide Reformbedarf an der Hamburger Volksgesetzgebung. Sie könne sich vorstellen, dass eine ausländische Finanzierung künftig ausgeschlossen werden könnte und Initiativen große Zuwendungen früher und transparenter offenlegen müssen, sagte sie der „Welt am Sonntag“ (Regionalausgabe Hamburg).

Hintergrund sind der „Hamburger Zukunftsentscheid“ und der Volksentscheid „Hamburg testet Grundeinkommen“, die laut ihren Rechenschaftsberichten auch Großspenden erhalten hatten, die nicht aus Hamburg und teils aus dem Ausland kamen. Während der Zukunftsentscheid von den Hamburgerinnen und Hamburgern im Oktober vergangenen Jahres angenommen wurde, war der Test des Grundeinkommens durchgefallen. 

Veit: Gleiche Spielregeln für Initiativen und Parteien

„Wer politischen Einfluss nimmt, muss sich an die gleichen demokratischen Spielregeln halten, die an Parteien angelegt werden“, sagt Veit der „WamS“. Frühzeitige und verlässliche Offenlegungspflichten seien „wichtig, um Transparenz sicherzustellen“. 

So könnten Spenden - angelehnt an das Parteiengesetz - ab 2.500 Euro namentlich und bei großen Summen auch sofort veröffentlicht werden müssen. „Mit der Volksgesetzgebung werden politische Themen auf Dauer verbindlich geregelt und Gesetze beschlossen. Deshalb müssen Einflussnahmen auf die Willensbildung der Stimmberechtigten öffentlich und nachvollziehbar sein“, sagte Veit.

Gegen Neutralitätsgebot für den Senat

Und auch in einem zweiten Punkt gebe es Handlungsbedarf: Wie zuvor schon Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) sieht auch Veit eine Neutralitätspflicht für Senatsmitglieder im Vorfeld von Volksentscheiden kritisch. 

„Der Senat sollte in allen Stadien der Volksabstimmungsverfahren informieren und Stellung nehmen dürfen“, sagte sie. Dabei müsse man sich an ein verfassungsrechtliches Sachlichkeitsgebot halten, das aber nicht mit einer Neutralitätspflicht zu verwechseln sei. 

Ein Neutralitätsgebot findet sich im Hamburgischen Volksabstimmungsgesetz nicht ausdrücklich – es ergibt sich aber faktisch aus dem im Gesetz verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz und der Rechtsprechung des Hamburgischen Verfassungsgerichts.

Tschentscher hatte nach dem erfolgreichen Zukunftsentscheid bemängelt, dass er seine Ablehnung zuvor nicht habe deutlich machen dürfen. Er hatte dies als „Schwäche des Hamburger Gesetzes über Volksentscheide“ bezeichnet und auf die Bürgerschaft verwiesen, die entsprechende Änderungen vornehmen solle.

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