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Sachsen bringt Landesverfassung in leichter Sprache heraus

Sachsen ist das vierte Bundesland, das seine Verfassung auch in leichter Sprache formuliert hat. Die Version soll Menschen mit Beeinträchtigungen eine bessere Teilhabe ermöglichen.

Von dpa

16.06.2026

Sachsen hat als viertes Bundesland seine Landesverfassung in leichter Sprache herausgebracht. Robert Michael/dpa

Sachsen hat als viertes Bundesland seine Landesverfassung in leichter Sprache herausgebracht. Robert Michael/dpa

© Robert Michael/dpa

Sachsen macht die Landesverfassung für Menschen mit einem Handicap verständlich. Als viertes deutsches Bundesland hat der Freistaat seine Verfassung jetzt in Leichter Sprache herausgebracht. Landtagspräsident Alexander Dierks sieht darin einen Schritt, Möglichkeiten zur Teilhabe zu verbessern. Es sei wünschenswert, dass sich noch mehr Menschen in das demokratische Gemeinwesen einbringen und sich von ihm auch vertreten fühlen. Bisher hatten nur die Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg die Verfassung auf diese Weise verständlich gemacht. 

Sachsens Landtag hatte die Verfassung des Freistaates Sachsen 1992 verabschiedet. Sie formuliert im Artikel 7 auch das Staatsziel zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse von Menschen mit Behinderungen. Die jetzt vorgelegte Version in Leichter Sprache ermöglicht vor allem Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, geringen Deutschkenntnissen oder anderen Verständnishürden einen besseren Zugang zu grundlegenden Regeln des Staatswesens. Dierks kann sich vorstellen, dass künftig auch Zusammenfassungen von Gesetzen und anderen Beschlüssen des Landtages auf der Homepage des Parlamentes in Leichter Sprache veröffentlicht werden.

Artikel 1 der Verfassung lautet im Original so: „Der Freistaat Sachsen ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Er ist ein demokratischer, dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Kultur verpflichteter sozialer Rechtsstaat.“ In leichter Sprache heißt es unter anderem: „Sachsen kann eigene Gesetze machen. Dabei muss Sachsen aber die Gesetze beachten, die in Deutschland gelten. In Sachsen entscheiden die Menschen gemeinsam. Das heißt Demokratie.“

„Sachsen soll nicht mehr Geld ausgeben, als es einnimmt.“

Artikel 95, in dem es um die Kreditaufnahme geht, wird in leichter Sprache so umschrieben: „Sachsen soll nicht mehr Geld ausgeben, als es einnimmt. Es kann aber vorkommen, dass Sachsen in einem Jahr viel weniger Geld eingenommen hat als sonst oder etwas Schlimmes passiert ist wie das Elbe-Hochwasser oder die Corona-Pandemie. In solchen Situationen braucht Sachen mehr Geld. Deswegen darf sich Sachsen dann ausnahmsweise Geld leihen.“

Nach den Worten von Michael Welsch, Inklusionsbeauftragter des Freistaates, ermöglicht die Verfassung in Leichter Sprache den Menschen, ihre Rechte zu kennen und wahrzunehmen. „Inklusion und Demokratie, das sind zwei Seiten ein und derselben Medaille.“ Wer Inklusion als Ideologieprojekt verunglimpft, taste die Menschenwürde an.

Inklusion soll nicht von Kassenlage abhängig sein 

Laut Welsch hat es Inklusion momentan nicht leicht. „Die Zeiten werden schwieriger, aber wir dürfen den Kompass in Richtung Inklusion nicht aus den Augen verlieren“, sagte er mit Blick auf die angespannte Kassenlage im Bund, Land und in Kommunen. Man rede über Bürokratieabbau und Effizienzsteigerung der Verwaltung. Das seien wichtige Anliegen. Man müsse aber aufpassen, dass der Blickwinkel auf Inklusion nicht verloren geht. 

Für Leichte Sprache gibt es Regeln. So sollen kurze Sätze einfache Wörter und nur eine Information enthalten. Lange oder komplizierte Begriffe gilt es zu vermeiden. Sätze werden aktiv formuliert. Redewendungen, bildliche Sprache, Fach- und Fremdwörter sowie Abkürzungen kommen in der Leichten Sprache nicht vor.

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