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Mallorca-Einladung: Verfahren gegen Minister Schütz beendet

Es ging um eine Einladung in seine Finca auf Mallorca und den Vorwurf der Vorteilsgewährung - nun sind die Ermittlungen gegen Thüringens Infrastrukturminister Steffen Schütz eingestellt.

Von dpa

03.04.2026

Keine Ermittlungen mehr gegen Infrastrukturminister Steffen Schütz (Illustration). Martin Schutt/dpa

Keine Ermittlungen mehr gegen Infrastrukturminister Steffen Schütz (Illustration). Martin Schutt/dpa

© Martin Schutt/dpa

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Gewährung eines Vorteils gegenüber einer Amtsperson sind gegen Thüringens Infrastrukturminister Steffen Schütz (BSW) eingestellt worden. Die Einstellung des Verfahrens sei mit Zustimmung des zuständigen Gerichts gegen Zahlung von 5.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen erfolgt, teilte die Staatsanwaltschaft Erfurt auf dpa-Anfrage mit. Zuerst hatten die Zeitungen von Funke-Medien Thüringen darüber berichtet - gestützt auf Angaben von Schütz. 

Die Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage stelle keine Verurteilung dar. „Die Unschuldsvermutung gilt fort“, so die Staatsanwaltschaft.

Der Vorwurf der Vorteilsgewährung habe sich auf ein Angebot von Schütz im November 2022 bezogen, bei dem es um den Aufenthalt einer Thüringer Amtsträgerin in seine Finca auf Mallorca gegangen sei. An wen die Einladung ging, wollte die Staatsanwaltschaft nicht sagen. Schütz, der früher eine Marketingagentur leitete, wurde nach der Landtagswahl 2024 zum Minister für Infrastruktur und Digitales berufen.

Staatsanwaltschaft nutzt rechtlichen Spielraum 

Es sei eine endgültige Verfahrenseinstellung erfolgt, so die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft könne mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, heißt es in der Erklärung. Voraussetzung sei unter anderem, dass dem die Schwere der Schuld nicht entgegenstehe. Diese Voraussetzungen sah die Staatsanwaltschaft Erfurt vorliegend als erfüllt an.

Nach dem Bericht der Funke-Zeitungen soll es sich um eine Einladung an eine ehemalige Leiterin einer Thüringer Kulturstiftung gehandelt haben, die diese nicht nachkam.

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