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Kein Problemwolf in Thüringen - Welche neuen Regeln gelten

Thüringen gehört zu den Bundesländern, in denen relativ wenige Wölfe durch die Wälder streifen. Nun ist der Wolf in das Bundesjagdgesetz aufgenommen worden - was das für Thüringen bedeutet.

Von Simone Rothe, dpa

04.04.2026

In Thüringen leben nach Angaben von Fachleuten etwa 30 standorttreue Wölfe in derzeit sieben Territorien. (Archivbild)Julian Stratenschulte/dpa

In Thüringen leben nach Angaben von Fachleuten etwa 30 standorttreue Wölfe in derzeit sieben Territorien. (Archivbild)Julian Stratenschulte/dpa

© Julian Stratenschulte/dpa

Problemwölfe gibt es derzeit nicht in Thüringen. Tiere, die immer wieder Maßnahmen zum Schutz von Herden überwinden, seien aktuell im Freistaat nicht bekannt, teilte das Umweltministerium in Erfurt auf dpa-Anfrage mit. Allerdings gab es auch in diesem Jahr einige Fälle, bei denen ein oder maximal zwei Weidetiere von Wölfen angegriffen und verletzt oder gerissen wurden. 

In Thüringen leben nach Angaben von Fachleuten etwa 30 standorttreue Wölfe in derzeit sieben Territorien. Diese liegen vor allem in Südthüringen, aber auch im Südharz sowie bei Altenburg in Ostthüringen. Der Freistaat gehört damit im Vergleich zu Sachsen, Brandenburg oder Niedersachsen zu den Bundesländern mit einem geringen Bestand der geschützten Wölfe. Weidetierhalter erhalten Fördermittel für Schutzvorkehrungen für ihre Herden und eine Entschädigung für gerissene Nutztiere. 

Auf Drängen mehrerer Bundesländer, dazu gehörte auch Thüringen, wurde der Wolf mit Beschluss von Bundestag und Bundesrat ins Jagdrecht aufgenommen. Die Regelung gilt seit 2. April. 

Was ändert sich jetzt in Thüringen?

Seit der Änderung des Bundesjagdgesetzes sei die Bejagung sogenannter Problemwölfe ohne vorherige Genehmigung möglich, wenn die gesetzlichen Vorschriften erfüllt seien, erklärte das Umweltministerium. Ihre Bejagung sei „endlich einfacher und rechtssicherer“, erklärte Umweltminister Tilo Kummer (BSW). Es gehe um einen besseren Schutz von Weidetieren.

Als Problemwölfe gelten Tiere, die größeren wirtschaftlichen Schaden anrichten, weil sie wiederholt den für Nutztierhalter zumutbaren Herdenschutz überwinden. Und natürlich gehören in diese Kategorie auch Wölfe, die Menschen gefährlich werden. Ihre Tötung war jedoch auch bereits vor der Änderung des Jagdrechts möglich, sagen Naturschützer.

Was dürfen Jäger bei Problemwölfen?

Wenn ein Rissgutachter festgestellt habe, dass ein Wolf ein Nutztier gerissen und dafür einen vorhandenen Herdenschutz überwunden habe, könne die Jagd in einem Radius erfolgen, der nicht größer als 20 Kilometer um den Schadensort sei, erklärte das Ministerium. Die Jagd dürfe nicht länger als sechs Wochen erfolgen. Wolfsterritorien, die vom Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs (KWBL) bestätigt wurden, liegen bei Neustadt am Rennsteig, Ohrdruf, Altenburg, Trusetal-Seligenthal und im Hainich. Dort lebe jeweils ein Rudel. Die Territorien Kalmberg und Ilfeld beherbergten jeweils ein Wolfspaar.

Angekündigt ist eine Jagdzeitregelung. Was hat es damit auf sich?

Vorgesehen ist auch in Thüringen eine Änderung der sogenannten Jagdzeitverordnung. Es soll nach der Bundesregelung um die Zeit vom 1. Juli bis 31. Oktober gehen. Die Jagdzeit sei in Thüringen im Gegensatz zu Bundesländern mit einem hohen Wolfsbestand jedoch nicht relevant, so das Ministerium. Im Freistaat gehe es bei 30 Wölfen nicht um eine begrenzte Bejagung mit dem Ziel der Bestandsregulierung. 

Der Landesjagdverband erwartet ebenfalls keine häufigeren Abschüsse von Wölfen. „Aus heutiger Sicht ist nicht von flächendeckenden Entnahmen in Thüringen auszugehen, sondern von gezielten Maßnahmen bei problematischen Individuen oder Rudeln“, erkläre der Jagdverband kürzlich. 

Was ist mit ungeschützten Herden?

Problematisch und kaum realisierbar sei eine sichere Einzäunung von Kuh- oder Pferdeherden, sagte Kummer im Landtag. Wenn es dort weitere Risse geben sollte, werde das Land handeln und den Spielraum des Bundesgesetzes nutzen, kündige der Minister an. Laut Ministerium soll es zunächst ein Treffen mit Haltern von Kuh- und Pferdeherden geben, die auf großen Flächen weideten. 

Was sagen Naturschützer? 

Nach Meinung des Thüringer Naturschutzbundes (Nabu) löst die Änderung des Jagdrechts keine Probleme. Die reguläre Bejagung von Wölfen könne einen wirksamen Herdenschutz nicht ersetzen. „Systematisch wurde und werden auch von Teilen der Thüringer Regierungskoalition geschützte Tierarten wie der Wolf diskreditiert, um sie dann pauschal als Sündenböcke für die Probleme von Weidetierhaltenden oder anderen Landnutzenden verantwortlich zu machen“, erklärte der Nabu-Landesvorsitzende Martin Schmidt. Seit Jahrzehnten würden die wirtschaftlichen Probleme von Weidetierhaltern wie Schäfern nicht ausreichend beachtet. Ihre Förderung reiche nicht aus. 

Gibt es weitere Änderungen im Jagdrecht? 

Im Landtag signalisierte Kümmer, dass Thüringen eine Jagdzeit für Graugänse einführen will – ihr Bestand gelte nicht als gefährdet. Auch der Goldschakal, der bisher noch geschützt sei, könnte ins Jagdrecht aufgenommen werden. Bei Schäden durch geschützte Biber oder Fischotter zahle das Land einen Schadensausgleich.

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