Ab heute: Alkoholverbot an Bahnhöfen in Rheinland-Pfalz
Ein Bier am Bahnsteig? Damit ist es an den 425 Bahnhöfen in Rheinland-Pfalz vorbei. Die Bahn verspricht sich von dem neuen bundesweiten Alkoholverbot weniger Pöbeleien und mehr Sauberkeit.
Ab dem 15. Oktober gilt das Alkoholverbot bundesweit an Bahnhöfen. Sebastian Willnow/ dpa/dpa
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Auf dem Weg ins Fußballstadion, in den Club oder in den Feierabend: An allen 425 von der Deutschen Bahn (DB) betriebenen Bahnhöfen in Rheinland-Pfalz ist dabei ab heute das Trinken von Alkohol verboten. Das teilte die DB mit. Denn ein bundesweites Alkoholkonsumverbot an Bahnhöfen tritt in Kraft.
Ein entsprechendes Verbot gab es nach Angaben einer Bahnsprecherin bislang an keinem Bahnhof in Rheinland-Pfalz. Konkret ist der Konsum von Alkohol auf allen rheinland-pfälzischen Bahnhofsgeländen inklusive der Bahnsteige verboten. Lediglich in Restaurants oder Bars im Bahnhof darf weiterhin Alkohol getrunken werden. Auch verschlossene alkoholische Getränke dürfen Reisende weiterhin im Gepäck oder nach dem Einkauf mitnehmen.
Mehr Sicherheit und Sauberkeit an Bahnhöfen in Rheinland-Pfalz
Ziel der Neuerung sei es, die Sicherheit und Sauberkeit an den Bahnhöfen in Rheinland-Pfalz und bundesweit zu verbessern. „Wir erwarten weniger Pöbeleien gegen Reisende und Mitarbeitende, weniger Müll und eine Verringerung von Gewaltkriminalität, Konflikten und Auseinandersetzungen unter Alkoholeinfluss“, so eine Sprecherin der Bahn. In den fast 40 Bahnhöfen in Deutschland, die schon vor Einführung des bundesweiten Verbots alkoholfrei gewesen seien, habe die Bahn bereits „sehr positive Erfahrungen“ gemacht.
Reisende sollen nach Angaben der Bahn an allen Bahnhöfen in Rheinland-Pfalz über Aushänge, Plakate und Lautsprecherdurchsagen auf das neue Verbot hingewiesen werden. Zudem sollen Mitarbeitende und Sicherheitskräfte vor Ort informieren und Menschen bei Verstößen direkt ansprechen.
Durchgesetzt wird das Verbot über das Hausrecht der DB an ihren Bahnhöfen. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Platzverweis rechnen. Im Wiederholungsfall droht ein Hausverbot.