Kreis Borken

Fall von Geflügelpest auf Hof in Wulfen hat sich bestätigt

Der Verdacht hat sich bestätigt. Das Friedrich-Löffler-Institut hat den Ausbruch der Geflügelpest auf einem Hof in Dorsten-Wulfen nun festgestellt. Dadurch gelten nun auch für Geflügelhalter in Teilen des Kreises Borken strengere Regeln.

Von Borkener Zeitung

19.11.2025

Der Verdacht auf Geflügelpest auf einem Hof in Dorsten-Wulfen hat sich bestätigt. Nun gelten auch für Geflügelhalter im Kreis Borken strengere Regeln.

Der Verdacht auf Geflügelpest auf einem Hof in Dorsten-Wulfen hat sich bestätigt. Nun gelten auch für Geflügelhalter im Kreis Borken strengere Regeln.

© Guido Bludau

KREIS BORKEN. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat am Mittwoch (19. November) als nationales Referenzlabor den Ausbruch der Geflügelpest auf einem Putenmastbetrieb in Dorsten-Wulfen im Kreis Recklinghausen offiziell bestätigt. Um diesen Betrieb wird nun eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern festgelegt, in der besondere Restriktionen für geflügel- und vögelhaltende Betriebe gelten. Davon sind im Kreis Borken die Gemeinden Heiden, Raesfeld und Reken sowie Teilen von Borken betroffen.

Die genauen Grenzen der Überwachungszone können der entsprechenden Allgemeinverfügung des Kreises Borken, die am Donnerstag (20. November) in Kraft tritt, entnommen werden. Auf der Homepage des Kreises Borken steht eine interaktive Karte zur Verfügung, in der Tierhalter ihre Adresse eingeben können, um zu prüfen, ob sie in der Überwachungszone liegen und damit von den Restriktionen betroffen sind. Das teilt Anja Miebach, Leiterin des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel der Kreisverwaltung Borken, mit.

Analog den Regelungen in der bereits existierenden Überwachungszone in Isselburg und Teilen von Bocholt aufgrund des Geflügelpestausbruchs in Rees (Kreis Kleve) gelten jetzt auch in Teilen der betroffenen Kommunen ab sofort folgende Regelungen für geflügel- und vogelhaltende Betriebe: Transportverbot für Geflügel oder gehaltene Vögel sowie ein Transportverbot für Erzeugnisse, Materialien oder Stoffe, die von Geflügel oder gehaltenen Vögeln stammen oder mit Geflügel oder gehaltenen Vögeln in Kontakt gekommen sind. Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Enten, Gänse, Wachteln, Fasane, Rebhühner und Laufvögel) sind in festen Ställen zu halten, dass diese keinen Kontakt zu wildlebenden Tieren, Tieren nicht gelisteter Arten und erforderlichenfalls zu Insekten und Nagetieren haben. Es gilt ein Verbot von Ausstellungen, Börsen, Märkten sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel verkauft, gehandelt, zur Schau gestellt wird oder zusammenkommt.

Weitere Informationen zur Geflügelpest und die interaktive Karte gibt es unter www.kreis-borken.de/gefluegelpest-akut. Darüber hinaus steht bei der Kreisverwaltung Borken zu den üblichen Dienstzeiten eine Telefon-Hotline unter der Rufnummer 02861/6811377 zur Verfügung.

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