Heidener legte Berufung gegen Urteil zur Kinderpornografie ein
An der Auswärtigen Strafkammer des Landgerichts Münster beim Amtsgericht Bocholt wurde am Dienstag die Berufung eines 24-jährigen Heideners verhandelt, der wegen der Erstellung kinderpornografischer Inhalte und unterlassener Hilfeleistung in einem Fall vor rund zwei Jahren verurteilt worden ist. Nun wurde ein Teil des Urteils wieder aufgehoben.

Am Amtsgericht in Bocholt werden Fälle der Auswärtigen Strafkammer des Landgerichts Münster verhandelt.
© Adriane Kotzott