Heiden

Heidener legte Berufung gegen Urteil zur Kinderpornografie ein

An der Auswärtigen Strafkammer des Landgerichts Münster beim Amtsgericht Bocholt wurde am Dienstag die Berufung eines 24-jährigen Heideners verhandelt, der wegen der Erstellung kinderpornografischer Inhalte und unterlassener Hilfeleistung in einem Fall vor rund zwei Jahren verurteilt worden ist. Nun wurde ein Teil des Urteils wieder aufgehoben.

Von Adriane Kotzott

06.11.2024

Am Amtsgericht in Bocholt werden Fälle der Auswärtigen Strafkammer des Landgerichts Münster verhandelt.

Am Amtsgericht in Bocholt werden Fälle der Auswärtigen Strafkammer des Landgerichts Münster verhandelt.

© Adriane Kotzott

HEIDEN/BOCHOLT. Wegen Erstellung kinderpornografischer Inhalte und unterlassener Hilfeleistung wurde im Jahr 2023 ein heute 24-jähriger Heidener zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Dagegen legte der Heidener Berufung ein. Diese wurde nun am Dienstag vo...

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