Mitten in der Nacht zündet er seine Frau an. Für das Gericht handelt es sich um einen grausamen Mord aus Heimtücke. Die Chance auf vorzeitige Haftentlassung soll es für den Angeklagten nicht geben.
Mitten in der Nacht zündet er seine Frau an. Für das Gericht handelt es sich um einen grausamen Mord aus Heimtücke. Die Chance auf vorzeitige Haftentlassung soll es für den Angeklagten nicht geben.
Er soll seine Partnerin mit brennender Flüssigkeit überschüttet und sie angezündet haben. Die Frau stirbt – dem Mann wird Mord vorgeworfen.