Eltern können nicht verlangen, dass das Jugendamt Umgangstermine organisatorisch sicherstellt, wenn ein Träger der freien Jugendhilfe zuständig ist. Das zeigt ein Gerichtsfall.
Eltern können nicht verlangen, dass das Jugendamt Umgangstermine organisatorisch sicherstellt, wenn ein Träger der freien Jugendhilfe zuständig ist. Das zeigt ein Gerichtsfall.