Wer ein Erbe ausschlagen will, muss nach Kenntnis schnell reagieren: Innerhalb von sechs Wochen muss die Erklärung beim Nachlassgericht eingehen - sonst haften Erben auch für mögliche Schulden.
Wer ein Erbe ausschlagen will, muss nach Kenntnis schnell reagieren: Innerhalb von sechs Wochen muss die Erklärung beim Nachlassgericht eingehen - sonst haften Erben auch für mögliche Schulden.
An einem gemeinschaftlichen Testament ist nach dem Tod eines Ehepartners meist nicht zu rütteln. Ein Gericht erlaubt es einer Witwe aber doch - weil der Sohn überraschend eine Behinderung erleidet.
Wer als Generalbevollmächtigter das Vermögen der Eltern schädigt, riskiert mehr als nur Ärger: Auch der Pflichtteil des Nachlasses kann entzogen werden, wie eine Gerichtsentscheidung zeigt.