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Erbe

Wer ein Erbe ausschlagen will, muss nach Kenntnis schnell reagieren: Innerhalb von sechs Wochen muss die Erklärung beim Nachlassgericht eingehen - sonst haften Erben auch für mögliche Schulden.

Wer als Generalbevollmächtigter das Vermögen der Eltern schädigt, riskiert mehr als nur Ärger: Auch der Pflichtteil des Nachlasses kann entzogen werden, wie eine Gerichtsentscheidung zeigt.