Ein Beratungsgespräch ist noch lange kein Auftrag zur Leistungserbringung. Schreitet ein Betrieb dennoch zur Tat, tut er das auf eigene Kosten.
Ein Beratungsgespräch ist noch lange kein Auftrag zur Leistungserbringung. Schreitet ein Betrieb dennoch zur Tat, tut er das auf eigene Kosten.