14 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung für Adrian V.
Nach fast acht Monaten ist am Dienstag der Hauptprozess im Missbrauchsfall Münster geendet. Das Landgericht hat am Vormittag die Urteile gegen den Haupttäter Adrian V. sowie vier weitere Angeklagte gesprochen.
Der Hauptangeklagte Adrian V. kommt in den Gerichtssaal.
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MÜNSTER. Seit dem 12. November 2020 läuft vor dem Landgericht das Hauptverfahren im sogenannten Missbrauchskomplex Münster gegen Adrian V. und weitere Angeklagte. Am Dienstagvormittag hat die erste Strafkammer nach fast acht Monaten das Urteil gesprochen und die vier angeklagten Männer wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu hohen Haftstrafen verurteilt. Die Mutter von Adrian V. erhielt eine Freiheitsstrafe wegen Beihilfe zum Missbrauch.
Der 28-jährige Münsteraner Adrian V., der als Drahtzieher im Missbrauchsfall gilt, muss für 14 Jahre hinter Gitter. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe in dieser Höhe beantragt. Die vom Gesetz vorgesehene Höchststrafe beträgt in Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs an Kindern 15 Jahre.
Hohe Haftstrafen für alle Angeklagten
Tobias S. (31) aus Staufenberg (Hessen) muss für zwölf Jahre ins Gefängnis. Gegen Enrico L. aus Schorfheide (Brandenburg) verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe von elfeinhalb Jahren. Marco S. aus Hannover (Niedersachsen) muss für zehn Jahre hinter Gitter. In allen Fällen hat das Gericht die von der Staatsanwaltschaft geforderte Freiheitsstrafe verhängt.
Sicherheitsverwahrung für alle vier Männer
Auch die Schuld von Carina V., der Mutter des Haupttäters, sah die Kammer als erwiesen an. Sie muss für fünf Jahre ins Gefängnis. Der Anklagevertreter hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren in seinem Plädoyer gefordert. Nach Verbüßung ihrer langjährigen Haftstrafen hat das Gericht Sicherungsverwahrung für alle Männer angeordnet.
Bei der Begründung der Sicherungsverwahrung wird das Gericht deutlich: „Im Grunde genommen dürften Sie nie mehr raus“, sagte der Beisitzer zu Adrian V.. „Sie nehmen das grinsend hin“, warf er dem 28-jährigen Münsteraner vor. „Das ist unfassbar.“ Für alle Männer sind in den Augen des Gerichts Hang und Gefährlichkeit erwiesen, die eine Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der Freiheitsstrafe erfordere.
Schwerer sexueller Missbrauch in Gartenlaube
Der IT-Techniker Adrian V. aus Münster gilt als Schlüsselfigur in dem Netzwerk pädosexueller Männer, die sich in der Regel zunächst in einschlägigen Internet-Chats kennengelernt und später zu Missbrauchstaten persönlich getroffen hatten. Unter anderem haben die vier in dem Verfahren angeklagten Männer an einem Wochenende im April 2020 ihre Geburtstage in einer inzwischen abgerissenen Gartenlaube einer Kleingartenanlage in Münster-Kinderhaus gefeiert.
Dabei missbrauchten sie den damals zehn Jahre alten Ziehsohn von Adrian V. sowie den zu dieser Zeit fünfjährigen Sohn von Tobias S. aus dem hessischen Staufenberg mehrfach. Aus der Gartenlaube stellten die Ermittler stundenlange Videoaufzeichnungen dieser Vorgänge sicher.
Der Prozess gegen Adrian V. sowie die vier weiteren Angeklagten fand in großen Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

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