NRW

Strafanzeige nach illegalen Tierversuchen an Uni Münster

27.06.2017

Strafanzeige nach illegalen Tierversuchen an Uni Münster

Laut Mitteilung stellte die Veterinärbehörde bei etlichen Mäusen „eindeutige Symptome fest, die auf länger anhaltende, erhebliche Schmerzen und Leiden der Tiere hinwiesen.“ Nach Einschätzung der Stadt hätten die Verantwortlichen der Einrichtung diese Schmerzen und Leiden erkennen und beenden müssen. Auch sei ein nicht genehmigter chirurgischer Eingriff an einem Tier festgestellt worden. Den Beschuldigten wurde jetzt der Zutritt zu dem Raum entzogen.

Die Uni war nach einem anonymen Hinweis am 20. Juni auf eine nicht genehmigte Anlage mit den Versuchsmäusen gestoßen. Sechs von 77 Tieren mussten wegen ihres schlechten Zustands getötet werden.

Nach Angaben der Stadt sieht das Gesetz bei Verstößen gegen den Tierschutz Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vor.

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