Resturlaub verfällt nach dem Mutterschutz oder der Elternzeit nicht automatisch. Was ein aktuelles Urteil für Beschäftigte und ihre Urlaubsansprüche bedeutet.
Resturlaub verfällt nach dem Mutterschutz oder der Elternzeit nicht automatisch. Was ein aktuelles Urteil für Beschäftigte und ihre Urlaubsansprüche bedeutet.