Wer einen Betriebsrat gründen möchte, genießt einen Sonderkündigungsschutz. Anders sieht es allerdings für Mitarbeitende aus, die noch in der Probezeit sind, wie eine Gerichtsentscheidung zeigt.
Wer einen Betriebsrat gründen möchte, genießt einen Sonderkündigungsschutz. Anders sieht es allerdings für Mitarbeitende aus, die noch in der Probezeit sind, wie eine Gerichtsentscheidung zeigt.